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Autor Thema: Gesetzentwurf 21. RÄndStV > Unterschriften/ Daten/ Formfehler?  (Gelesen 2516 mal)

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,

ich habe mir soeben mal die "Kopie" des Gesetzentwurf der Landesregierung (Hessen) für ein
Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesehen.

Zu finden ist das Dokument unter
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdf

Eine Kopie der Unterzeichner (Ministerpräsidenten der Länder) ist ab Seite 18 zu finden.

Auf der Seite 21 findet sich folgender Wortlaut:
Zitat
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 5. bis 18. Dezember 2017 den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.

Nun zurück zu Seite 18....und bitte schaut mal auf das DATUM von dem Ministerpräsident aus Hamburg und aus Hessen.

Also ich kann nicht erkennen, wann sie das Dokument unterschrieben haben.
Hat Herr Bouffier schon am 12.01.2017 unterschrieben....?
Und der Ministerpräsident aus Hamburg am....keine Ahnung....

Nun bin ich kein Notar und weiß auch aktuell nicht, was die Gesetzeslage zu nicht richtigen bzw. nicht lesbaren Datumsangaben bei Unterschriften auf einem Staatsvertrag sagt...

Lässt sich solch ein Staatsvertrag ggf. wegen "Formfehlern" für nichtig erklären....?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger bzw. auch nicht mit der Eingangsfrage und damit eigentlichem Kern-Thema dieses Threads konform gehender Thread-Betreff "Gesetzentwurf zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag" musste angepasst werden.
Danke für das Verständnis und die Berückscihtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 15:43 von Bürger«

  • Beiträge: 118
Sollte es nicht bereits reichen, dass sie nicht in ihrer Funktion, sondern als Privatleute unterschrieben haben???
Wenn man Prokurist ist, muss man dies doch auch kenntlich machen.
Warum steht da also nirgendwo, dass sie als Ministerpräsidenten unterschrieben haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 15:44 von Bürger«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

K
  • Beiträge: 2.247
...und auch hier die Frage:
Wie ist die Unterschrift einer Marie Luise Dreyer zu werten, die den Gesetzesentwurf mit "Malu" Dreyer verziert?
Siehe hier aus der hessischen Vorlage - Unterschrift für RLP: "Malu" Dreyer
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdf

Ebenso prangt in der Vorlage an den Landtag Rheinland-Pfalz dieses "Malu" Dreyer: https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5369-17.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 15:44 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d
  • Beiträge: 138
Kann man in solch einem Fall von einer "Falschbeurkundung im Amt" sprechen?

§ 348 Strafgesetzbuch (StGB) "Falschbeurkundung im Amt"
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__348.html
Zitat
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsachen falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 15:46 von Bürger«

d
  • Beiträge: 138
Folgende E-Mail wurde an die Hessische Staatskanzlei sowie das Staatsamt Hamburg versendet:


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren der Hessischen Staatskanzlei und des Staatsamts Hamburg,

hiermit möchte ich sie darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Gültigkeit hat und somit nicht dem Landesparlament zur Abstimmung vorgelegt werden kann.


Begründung:

Gemäß „II. Begründung zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

A. Allgemeines

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 5. bis 18. Dezember 2017 den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.“

Die Vorlage und Unterschrift des Ministerpräsidenten hat somit innerhalb des Zeitraums 05.12.2017 – 18.12.2017 stattgefunden. Eine Kopie des Original Staatsvertrags wurde von Ihnen unter folgendem Link veröffentlicht:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdf
 
Der Ministerpräsident von Hessen, Herr Volker Bouffier, hat diesen Staatsvertrag jedoch bereits am 15.1.2017 unterschrieben. Dies geht eindeutig aus der veröffentlichten Kopie des Originals hervor.

Des Weiteren lässt sich absolut nicht feststellen, wann der Ministerpräsident von Hamburg (Herr Olaf Scholz) diesen Vertrag unterzeichnet hat. Das Datum ist im Original nicht lesbar.

Dies belegt auch eine weitere elektronische Abschrift des Staatsvertrags der Saarländischen Landesregierung:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs16_0277.pdf

Hier wird das Unterschriftsdatum im Staatvertrag wie folgt „interpretiert“:

Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Berlin, den 14.12. Olaf Scholz

Hier wird ein nicht lesbares Datum von Herrn Olaf Scholz „interpretiert“ und dies auch noch ohne Jahresangabe.

Dieser Staatsvertrag hat somit aus meiner Sicht keine Gültigkeit und kann in dieser Form nicht den Landesparlamenten zu Abstimmung vorgelegt werden. Sofern etwaige Landesparlamente bereits Ihre Zustimmung erteilt haben, hat diese aus meiner Sicht keine Gültigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,
...


Die Antwort aus Hessen dazu lautet wie folgt:

Zitat
Sehr geehrter ...,

für Ihre E-Mail vom 14. März 2018 danke ich Ihnen. Sie thematisieren darin einzelne Datierungen der Unterzeichnung des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (21. RÄStV), die Ihrer Auffassung nach zur Ungültigkeit des Staatsvertrages bzw. der Zustimmungsgesetze führen.

Soweit Sie die Datierung der Unterzeichnung von Herrn Ministerpräsident Bouffier ansprechen, möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Herr Ministerpräsident Bouffier hat den 21. RÄStV am 15.12.2017 unterzeichnet. Das der handschriftlichen Unterschriftenliste zu entnehmende Datum „15.1.2017“ enthält daher eine offenbare Unrichtigkeit, die in der Druckfassung der Veröffentlichung des Staatsvertrages im Gesetz- und Verordnungsblatt entsprechend korrigiert wird.

Die Wirksamkeit des Staatsvertrages oder der Zustimmungsgesetze bleibt hiervon unberührt.
Für die Wirksamkeit der staatsvertraglichen Regelungen sind die jeweiligen Gesetzesbeschlüsse der Landesparlamente, die Verkündungen der Zustimmungsgesetze und die fristgemäße Hinterlegung der Ratifikationsurkunden maßgeblich.


Aus Hamburg gibt es bisher gar keine Antwort....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 15:50 von Bürger«

 
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