Hallo Mitstreiter,
ich habe mir soeben mal die "Kopie" des Gesetzentwurf der Landesregierung (Hessen) für ein
Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesehen.
Zu finden ist das Dokument unter
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdfEine Kopie der Unterzeichner (Ministerpräsidenten der Länder) ist ab Seite 18 zu finden.
Auf der Seite 21 findet sich folgender Wortlaut:
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 5. bis 18. Dezember 2017 den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Nun zurück zu Seite 18....und bitte schaut mal auf das DATUM von dem Ministerpräsident aus Hamburg und aus Hessen.
Also ich kann nicht erkennen, wann sie das Dokument unterschrieben haben.
Hat Herr Bouffier schon am 12.0
1.2017 unterschrieben....?
Und der Ministerpräsident aus Hamburg am....keine Ahnung....
Nun bin ich kein Notar und weiß auch aktuell nicht, was die Gesetzeslage zu nicht richtigen bzw. nicht lesbaren Datumsangaben bei Unterschriften auf einem Staatsvertrag sagt...
Lässt sich solch ein Staatsvertrag ggf. wegen "Formfehlern" für nichtig erklären....?Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger bzw. auch nicht mit der Eingangsfrage und damit eigentlichem Kern-Thema dieses Threads konform gehender Thread-Betreff "Gesetzentwurf zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag" musste angepasst werden.
Danke für das Verständnis und die Berückscihtigung.