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Autor Thema: Wurde Person A beim Rundfunkbeitrag vergessen?  (Gelesen 3974 mal)

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  • Beiträge: 1
Wurde Person A beim Rundfunkbeitrag vergessen?
Autor: 26. März 2018, 20:43
Hallo zusammen!

Ich habe folgenden Fall für euch, für den ich nach einigem Suchen keinen vergleichbaren hier gefunden habe.

- Person A wohnt seit 2011 alleine in einer Wohnung, ist auch dort gemeldet, und zahlt brav die Rechnungen der GEZ, die vierteljährlich kommen
- Bei der Umstellung der Rundfunkgebühren wird Person A vergessen, keine Rechnungen oder andere Briefe kommen
- Person A merkt das zunächst gar nicht und denkt, der Beitrag wird nun einfach automatisch abgebucht. Und wer achtet schon darauf, ob wirklich alle 3/6/whatever Monate etwas auch wirklich abgebucht wird? Man stellt ja höchstens fest, wenn etwas zu unrecht berechnet wird...
- Person A rutscht nun Anfang 2018 in Hartz IV und möchte sich von der GEZ befreien lassen, und stellt nun bei der Suche der Beitragsnummer fest, dass seit mindestens 2 Jahren (so lange reichen die Aufzeichnungen zurück) nichts mehr von der GEZ abgebucht wurde


Frage ist: Was tut Person A jetzt?

Sich so schnell wie möglich melden? Kopf unten halten? Ist es schlimmer, wenn die GEZ auf einen aufmerksam wird als wenn man sich freiwillig meldet? Ist die GEZ nicht selbst Schuld, wenn sie einen bisherigen Beitragszahler nach der Umstellung einfach ignoriert, obwohl sie seine Daten hat?

Hilfe für eine Lösung dieses fiktiven Falls ist herzlich willkommen ;)


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht ganz aussagekräftiger Betreff "Beim Rundfunkbeitrag vergessen" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:07 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Also, über Person A mag ich nicht spekulieren, aber eine fiktive Person B in sehr ähnlicher Situation würde von sich aus einfach stillhalten.

B empfindet die Rechtslage nämlich als recht komfortabel: Angemeldet war er ja, mehr kann er nicht tun. Wenn nun nicht einmal die üblichen Kontostandsbriefchen kommen, kann ein Beitragsservice nicht behaupten, etwas sei versäumt worden, und nicht Verzugszinsen in Rechnung stellen. B muss auch nicht den Rechnungen hinterherlaufen; sich selbst belasten muss er nicht - so müsste das Spiel laufen. B wartet einfach ab, wie die Forderungen von 2013, 2014,... irgendwann nach und nach verjähren; dazu wurde hier schon detailreich spekuliert. Für die H4-Zeit soll eine rückwirkende Befreiung sogar bei den Kölner Schergen möglich sein - wenn also der Zugriff doch noch einmal erfolgen sollte, lässt B sich eben befreien... Also, das ist so eine nächtliche Plauderei, und nachts wirkt alles unheimlich überzeugend...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:08 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Glücklich sind die, die der "Rasterfahndung" aus welchen Gründen auch immer entkommen sind.

Die Antwort auf die Frage der "Selbstanzeige" in diesem Forum dürfte allen bekannt sein.

Da die Anschrift von Person A schon vor 2013 der Rundfunkanstalt bekannt war, kann man hier auch nicht unbedingt von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht § 8 RBStV sprechen.

Viele Bürgerinnen und Bürger zahlen seit Jahrzehnten und wissen heute noch nicht, dass sich bei der damaligen Rundfunkgebühr seit 2013 etwas geändert hat.

Somit kann man hier auch nicht von einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 RBStV sprechen.

Abgesehen davon ist bisher kein Antrag einer Rundfunkanstalt zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bekannt.

In einem fiktiven Fall könnte es passieren, dass plötzlich ein informatives Schreiben des BS bzw. Rundfunkanstalt auftaucht und um Zahlung bittet. Dann besteht immer noch die Möglichkeit direkt mit der zuständigen Rundfunkanstalt (nicht BS) den Sachverhalt zu klären, in dem man die entsprechenden Unterlagen vorlegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:08 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 1.456
Zitat
Person A rutscht nun Anfang 2018 in Hartz IV und möchte sich von der GEZ befreien lassen,
Person B würde die Befreiungsurkunden (oder wie heissen die Zettel) gut aufheben, falls nach dem Meldedatenabgleich 2018 doch ein Schreiben vom BS kommt.

Und beim Einwohnermeldeamt
1. eine Übermittlungssperre beantragen - das geht problemlos
2. Eine Auskunfstsperre beantragen § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz - das ist bei
Zitat
Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen
möglich.
Vielleicht gehören Grundrechteverletzungen auch dazu. Oder eine Stalker erfinden.
§ 51 Auskunftssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html

Meldeamt bitte hier nicht weiterdiskutieren, sondern unter

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519


Meldedatenabgleich 2018 als Grundlage der Vollstreckung verstößt gegen BMG
    https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26258.msg165462.html#msg165462

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
     https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
    https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:08 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Forderungen für 2013 und 2014 dürften verjährt sein.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:08 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Z
  • Beiträge: 1.564
Was kann man A raten? Unter dem Radar bleiben, egal, ob er inzwischen Befreiungsvoraussetzungen erfüllt.
Mit dem neuen  Meldedatenabgleich könnten tatsächlich Bettelbriefe eintrudeln, aber da kann A ja erstmal abwarten. Da die Befreiung wegen H4 auch rückwirkend möglich ist, hätte A die Option, solange warten zu können, bis alle (un)gerechtfertigten Forderungen verjährt sind.
Da ja gerne ein Bescheid vor der H4-Zeit nachträglich versendet wird, wäre vielleicht bis zu einem Bescheid zu warten und dann der aktuelle Sachverhalt mit der Rundfunkanstalt zu klären.

Z sind Personen bekannt, die tatsächlich seit 2013 unter dem Radar sind, trotz Meldedatenabgleich.
Z vermutet, daß es mal einen Datencrash oder ähnliches gegeben hat, der dafür gesorgt hat, daß diese Leute vom Computer "vergessen" wurden.


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P
  • Beiträge: 4.011
Na da zahlt sicherlich eine andere Person auf die Beitragsnummer und weiß das vielleicht gar nicht.
-> Zahlendreher oder ...

Gut möglich, dass deshalb keine Post kommt.


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