Nur weil ich irgendwo gemeldet bin, heißt das noch lange nicht, dass ich dort auch eine Wohnung innehalte, oder spitzfindig formuliert,
dass sich daraus eine Beitragspflicht ergibt.
Eine Meldeadresse besagt nichts über den tatsächlichen Aufenthalt einer Person aus, sondern lediglich, wo diese Person gemeldet ist.....
Theoretisch kann ich eine Meldeadresse haben, prüfe regelmäßig meinen Briefkasten, schlafe aber tatsächlich auf einer Parkbank.
Ja, es ist schon eine Weile her...
Aber zu den Ausführungen von Mitglied Adonis (jetzt Housebrot), dass
eine
einzelne Meldeadresse keine Wohnadresse darstellt und somit auch keine Beitragszahlungspflicht auslösen kann,
gibt es lt. beobachternews.de mittlerweile möglicherweise(?) eine juristische Bestätigung(?)
Quelle: 4/5/19,
Stuttgarter Verwaltungsgericht erklärt Gebührenbescheide für rechtswidrig,
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30961.msg192845.html#msg192845(Wenn das wirklich stimmen sollte, ist es möglicherweise überlegenswert, es vielleicht auch mit so einem Widerspruch zu versuchen?)
Markus