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Autor Thema: Beitragsservice Jahresbericht 2017 Hinweis auf Verwaltungsakte durch BS  (Gelesen 6152 mal)

Z
  • Beiträge: 1.563
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das Z geführt hat, kam heraus, daß die Beitragsbescheide völlig ohne menschliches Zutun vollautomatisch innerhalb von Köln erstellt werden (wir wissen aber auch, daß sie von ganz anderen Rechnern ausgedruckt und zur Post gebracht werden).
Eine Maschine erstellt Verwaltungsakte und der Clou ist auch noch, daß niemand für den Betrieb der Maschine verantwortlich zu sein scheint, jedenfalls wollte sich der RBB dazu nicht äußern.
Z versuchte per Beweisantrag näheres zu erfahren, dieser wurde jedoch als Ausforschungsbeweiserhebungsabsicht abgelehnt, weil sich der RBB dann hätte um Kopf und Kragen reden müssen und das darf in einem Gerichtsverfahren nicht sein, daß man sich selbst belasten muß...

Im Urteil konnte Z tatsächlich nachlesen, daß es auf die Gültigkeit des Verwaltungsaktes gar nicht angekommen ist, weil ja der Rundfunkbeitrag bereits per Gesetz fällig wäre...


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g
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Im Urteil konnte Z tatsächlich nachlesen, daß es auf die Gültigkeit des Verwaltungsaktes gar nicht angekommen ist, weil ja der Rundfunkbeitrag bereits per Gesetz fällig wäre...
Es mangelt leider am Gesetz. Der RBStV ist kein Gesetz, es ist ein Vertrag, wie der Name sagt. Man darf auch lediglich die Höhe der Abgabe festlegen, aber nicht deine Wohnung einbeziehen, dann es steht : für jede Wohnung. Das ist ein Eingriff in deine Privatsphäre.

Vllt. das nochmal hinterfragen.

Bitte hier nachlesen. M.E. ist das korrekt so.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.msg192785.html#msg192785


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K
  • Beiträge: 2.246
[..]
Es mangelt leider am Gesetz. Der RBStV ist kein Gesetz, es ist ein Vertrag, wie der Name sagt. Man darf auch lediglich die Höhe der Abgabe festlegen, aber nicht deine Wohnung einbeziehen, dann es steht : für jede Wohnung. Das ist ein Eingriff in deine Privatsphäre. [..]

Es tut langsam weh!

 :o


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d
  • Beiträge: 130
Im Urteil konnte Z tatsächlich nachlesen, daß es auf die Gültigkeit des Verwaltungsaktes gar nicht angekommen ist, weil ja der Rundfunkbeitrag bereits per Gesetz fällig wäre...

Das ist die Standard Ausrede. Entschuldigungen Wenn ich das jetzt so krass sage aber das ist doch "faschismus" par excellance. Selbst wenn das so stimmen würde gibt das doch weder Rundfunk Anstalten, noch Richter oder Justiz das Recht sich über gültige Gesetze hinweg zu setzen. Dann könnten die sich die Bescheide auch sonst wo hin "schicken" und gleich die Militär Polizei bei Verweigerern vorbei schicken.

Mal im Ernst Staat und Justiz geben sich hier doch immer mehr der Lächerlichkeit Preis. Wie soll man da Bürgern noch abverlangen sich an Gesetze zu halten wenn Staat und Justiz es schon nicht tun, obwohl uns Bürgern selbiges in etlichen Gesetzen angeblich verbrieft und garantiert wird.

Vermutlich leben wir schon längst in der DDR 2.0 und lassen uns Demokratie vorgaukeln und das wir mit Wahlen irgendeinen Einfluss hätten.


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n
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Im Urteil konnte Z tatsächlich nachlesen, daß es auf die Gültigkeit des Verwaltungsaktes gar nicht angekommen ist, weil ja der Rundfunkbeitrag bereits per Gesetz fällig wäre...



Tübingen sieht das anders und hat recht:
Zitat
...
Der Hinweis, dass der
Rundfunkbeitrag auf Gesetz beruhe, ist selbstverständlich und nicht weiterführend: Keine hoheitlich
durchgesetzte Zahlungspflicht gegenüber Staat und Behörden findet ohne gesetzliche Grundlage statt. Da-
für, dass der Gesetzgeber, zumal der Landesgesetzgeber, ausschließlich für den Rundfunkbeitrag eine er-
leichterte, auf ein wesentliches Merkmal der bundesgesetzlichen Regelung verzichtendes Regelwerk
schaffen wollte, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Landesvollstreckungsgesetz wird ausdrücklich auf das ge-
samte 8. Buch der ZPO Bezug genommen.
...
Quelle: Aktenzeichen: 5 T 246/17 auf juris


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d
  • Beiträge: 130

Tübingen sieht das anders und hat recht:
Zitat
...
Im Landesvollstreckungsgesetz wird ausdrücklich auf das gesamte 8. Buch der ZPO Bezug genommen.
...
Quelle: Aktenzeichen: 5 T 246/17 auf juris

Danke für den Hinweis. In zweifacher Hinsicht interessant. Die ZPO (Zivil Prozess Ordnung) gilt doch nüchtern betrachtet nur für Zivilrechtliche Sachen? Aber das hat bisher ja auch keinen Richter interessiert.

Interessant ist das ganze trotzdem - ich persönlich sehe es nämlich genau so. Wenn die Forderungen schon Kraft gesetzes "wirksam" wären, wäre eigentlich der ganze GEZ/BS-Apparat obsolet und ebenso sämtliche Bescheide, wenn diese ohnehin keinerlei Auswirkung hätten die Forderungen anzufechten oder zu hemmen.

Fakt für mich ist jedenfalls, dass Bescheide erlassen werden und diese dann ohne wenn und aber auch nur von den Rundfunkanstalten (=Innehaber hoheitliche Rechte) hierzu befugt sind. Alles andere sind billige Taschenspieler tricks. Wenn Staat und Justiz so etwas dann auch noch zu Lasten der "schutzbedürftigen Bürger" billigen hat das nichts mehr mit Demokratie und Rechtsstaat zu tun. Gesetze sind für alle gleichermaßen zu befolgen und anzuwenden und Richter und Behörden sind verbindlich an diese Gesetze gebunden. So und nicht anders verbrieft es uns das Grundgesetz. Wenn der Staat dies von uns Bürgern erwartet aber selbst nicht tut, haben wir offensichtlich ein viel größeres Problem als einen schmarotzerhaften Rundfunkapparat.

Richter die gegen das Gesetz Urteile erlassen und Recht verbiegen, "erlassen" nüchtern betrachtet eine eigene nicht-llegitime Gesetzgebung in Form von Urteilen welche die Normenhierarchien unterwandern und dann "plötzlich" mehr Wert sein sollen als die Rechte und Gesetze selbst.


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