Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich unwillig und unfähig zu „umfassenden Reformen“ zeigt, wird der Politik nichts anderes übrig bleiben, als diese Reformen zu erzwingen.
Dies kann allerdings im Ansatz überhaupt erst nur dann gelingen, wenn die Landesregierungen die Grundgesetzverstöße (und auch die Verstöße gegen die EMRK), die ihren gegenseitigen "Vertragswerken" und der eigenen Landesgsetzgebung als "
Flüchtigkeitsfehler" zugrunde liegen, in ihrem "Reformwillen"
zu allererst erkennen können, und dies dann mit ihrer künftigen Gesetzgebung - und das dürfte die allerschwerste Geburt sein - auch endlich, und verfassungskonform beseitigen.
Andere, vordergründig wichtigere "Bestrebungen" werden am derzeitigen Status Quo, der schon viel zu lange andauert, sonst genau
gar nichts ändern. Daran trägt der ÖRR nun auch leider so gar keine Verantwortung, liebe Damen und Herren aus den Länderparlamenten, sondern Ihr ganz alleine!
(Es gibt nur ein GG. Etwas anderes habe ich nicht...)