Dann wartet Person A mal noch eine Woche und schickt dann alles weg.
Hast Du den QR-Code auf den Anschreiben ausgelesen?
Einmal Klage an das jeweilige VG und ein Hinweis an den BS oder?
Klage an das jeweilige VG > ja. Nix BS. Jeweils an den Intendanten.
Und alles per Einschreiben
Person K. hat gute Erfahrung mit 1) vorab als FAX (mit Sendebericht) 2) postalisch als Einwurfeinschreiben gemacht
Gruß
Kurt
Immer wenn man denkt, man hats kapiert, kommen wieder Fragezeichen:
Klage an das Verwaltungsgericht = kapiert - Wieso nix BS? Wieso dann doch direkt an den Intendanten? Sicher nicht vom VG
Ist sicher die die jeweilige Rundfunksanstalt gemeint? Was denn nun? Schreibt doch mal deutsch!!!
Ist es so richtig: Die Klage in zweifacher Ausfertigung - einmal ans Gericht, einmal an die Rundfunkanstalt?
Danke für jede Antwort! Ein "ja" reicht!