Angenommen, jemand bekommt eine Zwangsvollstreckungsankündigung und die Aufforderung zur Vermögensauskunft und widerspricht der Zwangsvollstreckung.
Und angenommen, das Vollstreckungsgericht hat den Gerichtsvollzieher nie mit der Vollstreckung beauftragt, sondern das Vollstreckungsersuchen kam direkt von der selbsternannten "Rundfunkbehörde".
Und angenommen, das Vollstreckungsgericht legt jeden Widerspruch ab.
Und angenommen der GV beantragt Schuldenregistereintrag während der Gehörsfrist.
Und angenommen, man legt Beschwerde beim LG in Tübingen ein, daß das Verfahren gefälligst ruhen soll, bis über die Behördeneigenschaft der "Rundfunkfirma" entschieden wurde.
Wie könnte so ein Verfahren weiterlaufen und welche Fallstricke gäbe es dabei?