Person B*itzbirne erwägt, in diesem Fall als berechtigte Person einen Strafantrag gegen den Verantwortlichen Intendanten/ARD-Vorsitzenden zu stellen. Was wird sie damit auslösen?
Das würde dann, soweit ich weiß, von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Ich wünschte ich könnte etwas anderes sagen,
aber bei der Staatsanwaltschaft wird, genau wie bei den Verwaltungsgerichten, immer alles getan,
um ARDZDFDR vor Schaden zu bewahren.
So sehr ich auch wünschte, dass damit etwas gegen sie unternommen werden könnte:
Der Strafantragsweg, ist, m. M. nach, sicher nicht viel erfolgversprechender als der Gerichtsweg.
Das würde auch Arbeit machen, so einen Antrag zu erstellen.
Das Aufwands-/Nutzen-Verhältnis sehe ich da skeptisch.
Markus