Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 1490 mal)

G
  • Beiträge: 16
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Autor: 02. März 2018, 11:03
Folgender fiktiver Fall: Person X wird letztmalig aufgefordert Betrag ca. 300€ bis zum 05.03.18 zu zahlen, sonst würde die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Person X braucht dringend Rat was hier außer zu zahlen noch gemacht werden kann!! Wir das für Person X teuer, wenn der GV auf der Matte steht?? DANKE !!!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung
#1: 02. März 2018, 13:27
Hierzu weitere Informationen:

SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448

Um sich ständig wiederholende und inhaltlich gleiche Beiträge zu vermeiden, bitte auch die Suche-Funktion zu nutzen, um bereits vorhandene, hilfreiche und wertvolle Beiträge bzw. Antworten auf diese Fragen zu finden.

Ebenso hat man die Möglichkeit über „Persönliche Message“ (PM) entsprechende Forumsmitglieder direkt anschreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
Nach oben