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Autor Thema: Creditreform Inkasso will Geld von mir!!! GEZ |einfach Matze  (Gelesen 11892 mal)

Uwe

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CREDITREFORM INKASSO WILL GELD VON MIR!!! GEZ |einfach Matze

Quelle: Einfach Matze 04.02.2018


Zitat
Ich habe zwar schon ewig nichts mehr vom Beitragsservice gehört ,aber das heißt noch lange nicht das es zu Ende ist!!!!

Ganz  im Gegenteil, eine andere Institution schaltet sich ein. Wer genau und was passiert ist???

Seht ihr hier im Video!!

Quelle: [Video ~11:42min]
https://www.youtube.com/watch?v=KOyhUmHcSLs


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Manchmal frage ich mich auch ob man auf solche Schreiben was antworten sollte. Allein schon die seltsame Auslegung des Wortes "Rechtskräftig" hätte eine Erwiderung verdient. In aller Regel hat da noch kein Richter unterschrieben und somit ist da gar nichts rechtskräftig.

Ja, ganz im Ernst. Es fiele mir schwer da einer direkten Konfrontation zu widerstehen, aber im zweiten Schritt denke ich mir dann auch wieder: "hmpf, is' eigentlich Zeitverschwendung."


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn der Beitragsservice wirklich eine Forderung von 1.329,43 € aufgestellt hat, und das für Forderungen, die offenbar seit 01.01.2013 bis Ende 2017 aufgelaufen sein sollen, dann stellt sich die Frage: wie kommen die darauf? Kleine Rechnung: vom 01.01.2013 bis zum 31.03.2015 betrug die Höhe des sogn. Beitrags monatlich 17,98 €. Das ergibt 485,46 €. Mit dem 01.04.2015 wurde der sogn. Rundfunkbeitrag auf 17,50 € monatlich festgelegt. Das ergibt bis Ende 2017 weitere 577,50 €.  Die Summe ist 1.062,96 €. Der Verzug dürfte 1% der Schuld, mindestens 8 € betragen. Das wären 10,63 €. Säumniszuschläge des Finanzamtes dürfen 10% der Forderung nicht übersteigen. Damit ginge es um maximal 106,30 €. Die haben aber den Nerv 25% zu verlangen. Sind die noch ganz gar?

Kurz die Rechtslage, wie sie der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht. Volltext unter https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf

Der wissenschaftliche Dienst stellt am 22. November 2016 zunächst fest, dass Ende 2015 4,9 Mio Beitragskonten im Mahnverfahren stehen, was 10,9 % aller Zahlungspflichtigen sind. Sodann befasst er sich mit der Absicht der ÖR-Rundfunkanstalten, vor dem Ingangsetzen des hoheitlichen Vollstreckungsverfahrens bereits Inkassounternehmen zu beauftragen. Schon hier wird m. E. deutlich, dass das die falsche Reihenfolge sein muss! Das sieht auch der wissenschaftliche Dienst so.

Zitat
Erst nachdem die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig betrieben werden konnte, darf die Rundfunkanstalt gem. § 10 Abs. 7 S. 2 RBStV in Verbindung mit der Satzung nach § 9 Abs. 2 RBStV ein Inkassounternehmen beauftragen.13 Dabei übertragen die Rundfunkanstalten den Forderungseinzug aus bestandskräftigen Gebührenbescheiden.

Zitat
Die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten auf ein Inkassounternehmen erfolgt durch Beleihung, deren Einzelheiten durch die Landesrundfunkanstalten in der Satzung zu regeln sind.

Da wäre zu klären, wo das geregelt ist und auf welcher Basis die LRA meinen eine solche Regelungsbefugnis zu besitzen. Der Datenschutz:

Zitat
Fraglich ist jedoch, inwieweit die Weitergabe der Daten der Beitragsschuldner an das Inkassounternehmen durch den Beitragsservice im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht.

Fazit des wissenschaftlichen Dienstes:

Zitat
Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten zur Vorortkontrolle besteht damit nur als letztes Mittel. Das Vorhaben der Rundfunkanstalten im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt23, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich.

Nun kann man in die Satzungen sehen. Es scheint, als hätten einige LRA ihre Satzungen angepasst. Aber werden die wirksam? Das wird bezüglich der Satzungen der LRA insgesamt in Frage gestellt. Zumindest derjenige, der kein Empfangsgerät hat, für den dürfte die Satzung einer LRA kaum wirksam sein. Es sieht wohl so aus, als würde die zuständige LRA Geld zum Fenster 'rauswerfen. Der Erfolg ist wohl mehr als fraglich; ebenso, ob sie die unnötigen Auslagen je zurück erhält. Zwar kann man noch unterstellen, dass die äußerst willfährigen Verwaltungsgerichte entsprechende Forderungen akzeptieren. Fraglich ist aber, ob sie Bestand hätten. Denn eines ist sicher: dem Staat stehen zum Eintreiben seiner Forderungen sehr viel bessere Möglichkeiten zur Verfügung als einem Inkassodienst. Die  ÖR-Rundfunkanstalten betonen zwar, das sie keine Behörden sind, wollen aber üblicher Weise auf der Basis des Verwaltungsrechts vollstrecken, weil es so im sogn. RBStV steht. Und sie tun es auch. Welchen Grund kann es also für ein mit solchen Rechten ausgestattetes Unternehmen geben, die Luschen von irgend einem Inkasso zu beauftragen?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Zitat
Welchen Grund kann es also für ein mit solchen Rechten ausgestattetes Unternehmen geben, die Luschen von irgend einem Inkasso zu beauftragen?

Na ja, Herr Eicher vom SWR hatte mal in einem Interview (sinnbildlich) gemeint, dass er glaube Menschen würden darauf fügsamer reagieren, als wenn gleich der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht. Natürlich braucht man schon beinah einen Hirntumor um in solchen Logiken denken zu können. Daher denke ich mal, Hintergründig war der Gedanke, sich selbst mit solchen Aktivitäten zu entlasten und dadurch dass die Forderungen an einen Drittanbieter abgetreten werden, kommt man vielleicht auch eher an sein Geld.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Grüazi!

Da soll jemand, nennen wir sie hypothetisch "Igor und Oleg", mal nach dem Rechten schauen, und rechts kräftig vollstrecken.

Nur, da gäbe es zwei kleine Probleme: es handelt sich um öffentliche (=nicht private!) Forderungen, und, das Landesgesetz "RBStV" sagt in §10 (6) ganz eindeutig "im Verwaltungsvollstreckungsverfahren".

Der Ansatz über "RBStV" §10 (7), "einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs [...] auf Dritte", geht IMHO völlig ins Leere, denn die Vollstreckung wird nach §10 (6) als Verwaltungsvollstreckung von (ministeriell angewiesenen) Vollstreckungsbehörden ausgeführt, und gerade nicht von den LRAen oder deren BS selber, (möglicherweise fällt die Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden nicht in den Kompetenzbereich der LRAen) und kann damit keine übertragbare "einzelne Tätigkeit" darstellen. Die Satzung (§9 irgendwas) sollte demnach egal sein.

Theoretischer Hinweis an eine fiktive Person: gibt es vielleicht Anfangsverdacht, dann möglicherweise bei der Schufa nachfragen, ob die Jungs da unberechtigt was eintragen lassen haben. Das könnte ein Grund für eine Klage auf Schadensersatz und Rücknahme der Eintragung sein.

Hop Schwyz!
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2018, 18:03 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

c

cleverle2009

 Re: Creditreform Inkasso will Geld von mir!!! GEZ |einfach Matze
« Antwort #4 am: Heute um 17:38 »

Wissens eines dummen Untertanen in Bayern trägt bei der Schufa niemand was ein.
Der Gerichtsvollzieher hier in Bayern trägt in das Schuldnerverzeichnis ein. Dafür verantwortlich, dass dies rechtens ist, ist der Richter am Vollstreckungsgericht. Häufig bekommt man da aber schon mal mit Rechtspflegern Ärger. Oder auch mit einem Bediensteten der Exekutive. So ganz genau nimmt das da niemand.
https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/unternehmensrecht-von-a-z/eintrag-im-schuldnerverzeichnis-voraussetzungen-und-konsequenzen/

Die Schufa holt sich regelmäßig aus dem Schuldnerverzeichnis die Daten.

Der Amtsrichter behauptet schon mal, dass da niemand verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit zu prüfen, weil der behauptete Titel der von der Dummfunkanstalt kommt per se rechtmäßig ist.

Dem Amtsrichter ist das erlaubt, denn der braucht seine einschlägigen Gesetze nicht zu kennen. So erschloss sich das einem bayerischen Bürger, als er beim Justizminister anfrug. Der Justizminister gebraucht ein Lüge, in dem er meinte, der Richter sei unabhängig. Das kann aber auch der Oberregierungsdirektor gewesen sein, der im Auftrag des Justizministers die Anfrage beantworten durfte.

In Bayern ist es lustig zu leben. Da gibt et Leberkäs mit Senf und ein Weizenbier.


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Inkassounternehmen ist doch einfach auszuloten.
Alleine eine beglaubigte Kopie der original Mandatierung überfordert die schon.

Dafür geben se solange Ruhe.


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zum Thema Inkasso siehe auch:
Beauftragung Inkassobüro d. LRA/Beitragsservice nicht ohne weiteres zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23849.msg151681.html#msg151681
und
Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio) - Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23492.msg149755.html#msg149755


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Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.

Das heißt, man sollte immer darauf achten, gegenüber einem vermeintlichen Gläubiger die Forderung zu bestreiten.
Dann muss der vermeintlichen Gläubiger den Rechtsweg beschreiten, z.B. durch Einschaltung eines Anwaltes oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen usw.


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cleverle2009

Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.

in einem Rechtsstaat wäre das so. Aber nicht in Bayern! Da laufen die Uhren andersherum.


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Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.

Die Aussage würde PersonX so nicht treffen, denn zu unterscheiden sind Forderungen im Zivilrecht von denen im Verwaltungsrecht.
Im Zivilrecht hindert keiner einen Gläubiger daran seine Forderung nach Mahnung und Nichtbegleichung an ein Inkassobüro abzugeben. Dieses würde ebenfalls wie der Gläubiger schreiben und fordern, genau an dieser Stelle kann ebenfalls widersprochen werden. Dann kann das Inkassobüro das an den Gläubiger zurück geben oder in seinem Auftrag den Weg über das Gericht suchen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Gebühr beantragen, das könnte der Gläubiger auch selbst. Mit Hilfe vom Gericht "gerichtlicher Mahnbescheid"
würde in beiden Fällen für den vermeintlichen Schuldner die Möglichkeit bestehen innerhalb der Frist Widerspruch anzuzeigen, wenn der Gläubiger bzw. das beauftragte Inkassobüro an der Forderung festhalten wollen müssen sie den Weg vor Gericht weiter gehen und die Forderung belegen ... erst an diesem Punkt würde überhaupt die Berechtigung durch einen Richter geprüft. -> Hier kann am Ende ein Titel für den Gläubiger rauskommen. Zu beachten ist, dass falls dem ersten Schreiben "gerichtlicher Mahnbescheid" vom Gericht nicht widersprochen wird, das den Weg abkürzt und  unmittelbar zu einem Titel würde ohne das dazu ein Richter eine Entscheidung gefällt hat. Nicht reagieren ist die falsche Entscheidung.


Im Unterschied dazu Verwaltungsrecht. Hier schafft sich die Verwaltung einen Titel selbst, ganz ohne Richter. Dann fingiert die Verwaltung die Bekanntgabe und wenn kein Widerspruch erfolgt versucht die Verwaltung die Vollstreckung. Durch die fingierte Bekanntgabe und dem fehlenden Widerspruch ist die Verwaltung der Meinung, dass der Bescheid rechtskräftig und unanfechtbar geworden ist. Hier hat kein Richter etwas unterschrieben oder gesehen. Bleibt die Vollstreckung Verwaltungsvollstreckung stecken und ist nicht erfolgreich, weil zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nichts erreicht, dann gibt die Verwaltung das an Inkasso ab, weil die Verwaltung der Meinung ist, alles rechtskräftig und unanfechtbar. Somit schlägt jetzt Creditreform auf und erklärt was von rechtskräftigen Bescheiden usw...

Wollte eine Person A jetzt das unterbinden müsste sie vorgehen gegen die fingierte Bekanntgabe und den selbst erstellten Titel, dazu müsste sie die richtige Klage vor dem richtigen Gericht anstrengen oder auch vor dem falschen, weil jedes Gericht seine Zuständigkeit selbst zu prüfen hat und die Klage entsprechend verweisen muss. Erst jetzt würde überhaupt ein Richter schauen was, warum wieso ....

Das Ergebnis kennen einige, aber wer nur Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung eingelegt hat weiß dass das nicht ausreicht. Zielführender sind Klagen gegen die Vollstreckung, Klagen gegen Bescheide usw.... Erst wenn die Gerichte an Klagen ersticken wird sich auch dort etwas verändern.



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0


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