Das jetzige Beitragssystem ist ein selbst-erodierendes System. Jeder Zahlungsverpflichtete, der auszieht hinterlässt eine beitragsfreie Wohnung.
Ja, wobei das ja sogar erstmal für eine datenschutzkonforme Umsetzung spräche, was zumindest die Löschung der Daten von nicht beitragspflichtigen Personen angeht.
Es wäre ja wohl ein Leichtes gewesen alle tatsächlichen Wohnungen mit einer Nummer zu versehen und diese entsprechend bei der EMA Meldung mit abzugleichen[...]
Ich bezweifle, dass den Ämtern die Anzahl der Wohnungen wirklich so vernünftig verwendbar vorliegen - eher bestenfalls höchst unvollständig und mitunter fehlerhaft.
[...]weil es vielleicht unzulässig ist Profile über das Zusammenleben zu erstellen, was mit so einer Nummer an die Wohnung ohne weiteres möglich wäre.
Das mag mit eine Rolle gespielt haben, doch andererseits könnte man beim Beitragsservice selbst bei durchnummerierten Wohnungen ebenfalls die sich Mitanmeldenden wieder aus dem Bestand löschen und wäre in etwa da, wo wir heute sind.
[...]dann sollte die maximale Auskunft auf die Lage der Wohnung beschränkt werden, schon aus Selbstschutz, denn die unberechtigte Weitergabe von Daten von Dritten kann ein belangbarer Verstoß sein.[...]
Auch hier wäre es überfällig, dass ein Gericht hier mal Stellung bezieht.
Das grundsätzliche Problem wird mit dem Meldedatenabgleich auch nicht gelöst, denn nach wie vor ist nicht klar für welche Wohnung bezahlt wird, weil eine Zuordnung über Adressdaten erfolgt. Eine tatsächliche Ermittlung einer vorhandenen Wohnung findet gar nicht oder maximal bei einer Vorort Besichtigung statt.
Das sehe ich auch so - auch nach mehrfachen "einmaligen" Abgleichen hinterließe ein Bewohner bei Auszug ja weiterhin eine "beitragsfreie" Wohnung. Wem hier der Mut zur Trickserei gegeben ist, soll die gegenwärtige Ausgestaltung jedoch nur recht sein. Schauen wir mal, was nach 2020 und etwaiger Freigabe der Vermieterauskunft passiert.
Nun könnte jeder eine Zurückweisung schreiben und erklären, keine Wohnung vorhanden und es jeweils bis zu einer Ortsbesichtigung bringen.
Ich befürchte, dass sich die Rundfunkanstalten auch hierauf gestützt von der bisherigen "Recht"sprechung erst gar nicht einlassen und stattdessen an der aus ihrer Sicht nicht widerlegten Vermutung festhalten und fleißig weiter Bescheide erlassen werden.
Dennoch beurteilst du m. E. den Meldedatenabgleich nicht richtig, wenn du ihn als "Papertiger" bezeichnest.
Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Mit Papiertiger meinte ich eher die bescheidenen Möglichkeiten, eine Auskunftssperre zu erreichen, die auch für den Beitragsservice greift. Der Abgleich als solcher zeigt natürlich, wie sich das Volk für dumm verkaufen lässt (Stichwort: "einmalig").
Die Datenübermittlung zu allen volljährigen Bürgern ist ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger.[...]
Die Kollision mit den Rechten der Bürger muss daher neu bewertet werden.
Volle Zustimmung, wobei die Gerichte vermutlich auch den neuerlichen Meldedatenabgleich 2018 mit hanebüchenen Scheinargumenten zu rechtfertigen wissen werden.
Sind folglich unnötige Daten gelöscht worden, so beginnt das "Spiel" des BS-Terrors bei denen neu, bei denen der BS schon in der Vergangenheit von mehr als einer Person in einer Wohnung den sogn. Beitrag gefordert hat.
Die Sache mit der äußerst undurchsichtigen gesamtschuldnerischen Haftung ist mir bekannt, wobei die angenommene tatsächliche Löschung der nicht mehr benötigten Daten ja zunächst einmal wie eingangs erwähnt zu begrüßen wäre.
Beginnt der Terror nicht erneut, weiß man, das nicht benötigte Daten nicht gelöscht wurden.
Genau das ist der Punkt, der für mich weiterhin unklar ist. Schreiben sie nach 2018 nicht mehr alle an, müssen ja noch Daten von 2013 und die der Ummeldungen vorhanden sein. Dann bräuchte man jedoch auch keinen neuerlichen Abgleich, da auch jetzt nachvollziehbar wäre, dass etwa jemand aus einer WG mit identischer Beitragsnummer nun woanders wohnt und die Verbliebenen am anderen Ort nicht weiterhin "befreit" sein können. Macht man nun jedoch einen neuen Abgleich, spricht das eigentlich dafür, dass Daten gelöscht werden, womit sie eigentlich dann wieder alljene ohne eigenem Beitragskonto zur Klärung des Sachverhalts anschreiben müssten.
Bekannt ist aber das Problem, dass entsteht, wenn der Zahler des sogn. Beitrag auszieht. Dann wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt und der BS bekommt das nicht mit.
Falls sie die Daten löschen wie behauptet. Ich meine mich zu entsinnen, dass hier im Forum bereits gegenteilige Erfahrungen gesammelt worden sein sollen.
Da wird dann mit dem Meldedatenabgleich eine Person gewürfelt, die für die Forderungen löhnen soll. Das Geld kann sie sich nach Ansicht der ÖR-Anstalten und der Gerichte ja von den übrigen Bewohnern wieder holen. Eine schöne Theorie, soll man bei Nichtbeteiligung mehrere Prozesse führen?
Ja, wie das juristisch haltbar sein soll, ist mir ebenfalls schleierhaft.
Es werden nur die nicht regelmäßig vom BS angeschrieben, von denen der BS Zahlungen erhält.
Das wird der spannende Punkt werden.
Allgemein traurig, dass all dies von der Presse quasi überhaupt nicht aufgegriffen oder hinterfragt wird. Allenfalls über werbewirksame Ereignisse wie Inhaftierungen oder verlorene Klagen wird berichtet, jedoch nichts zu den Unwägbarkeiten in der Praxis.