Ich möchte Euch folgenden Fund nahebringen, in dem das BVerfG entschieden hat, dass der Staat per Steuer keinen Zugriff auf das existenznotwendige Einkommen hat - auch bei Wohngeld:
BVerfGE 87, 153http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087153.htmlBVerfGE 87, 153 vom 25. September 1992- Grundfreibetrag
RN 35
Auch Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, die nach § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei sind, müßten bei der Beurteilung des steuerfreien Existenzminimums außer Betracht bleiben, weil Steuerpflichtige mit überdurchschnittlichem Einkommen, deren Existenzminimum ebenfalls nicht der Besteuerung unterworfen werden dürfe, regelmäßig kein Wohngeld erhielten. Zudem habe es der Staat den Bürgern zunächst selbst zu überlassen, sich ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen; der Staat könne daher nicht den Steuerzugriff auf einen Teil des existenznotwendigen Einkommens damit rechtfertigen, daß der Steuerpflichtige einen Anspruch auf staatliche Transferleistungen habe.