Die Landesmedienanstalten sind und bleiben die relevanten Player, wenn es um Medienregulierung geht.
Zunächst einmal: Die Landesmedienanstalten werden rechtswidrig aus sogn. Rundfunkbeiträgen finanziert, obwohl sie mit der Aufsicht über
private Rundfunkanbieter eindeutig eine staatliche Aufgabe wahrnehmen. Die für die Finanzierung des ÖR-Rundfunks eingesetzten Mittel sind eben nicht dazu gedacht, staatliche Institutionen zu finanzieren. Da den Medienanstalten ein fester Anteil der sogn. Rundfunkbeiträge zufließt, schwimmen sie quasi in Geld. Denn wenn die Einnahmen aus den sogn. Rundfunkbeiträgen steigen, steigen ja nicht die Aufgaben der Medienanstalten.
Wir sind die Einzigen, die medienregulatorische Verantwortung übernehmen, ohne staatlicher Aufsicht zu unterliegen. Das erlaubt uns, auch mal den Finger in Wunden zu legen bei Themen, an denen sich andere – aus welchen Gründen auch immer – ihre Finger verbrennen würden.
Unkontrolliert, soso. D. h. die Landesmedienanstalten können demnach frei und nach persönlichem Gusto das Geld verprassen, dass ihnen über Zwangsbeiträge zufließt.
Wenn wir nicht wollen, dass uns automatisierte Stimmen wie beispielsweise Alexa von Amazon demnächst die Regeln vorgeben, müssen die Länder den Rundfunkstaatsvertrag eiligst modernisieren.
Die Dame sollte ganz dringend von einem Facharzt feststellen lassen, ob sie geistig wirklich gesund ist. Ich habe da meine Zweifel, wenn jemand von "Stimmen" faselt, die ihm Regeln vorgeben.
Wir sind weiter der Auffassung, dass die Sicherstellung einer Auffindbarkeitgerechtigkeit ein davon getrennter Bereich ist, mit ganz eigenen Herausforderungen. Die Auffindbarkeit verdient eine andere Stellung, denn sie ist ein eigenes Regulierungsziel. Das gilt nicht nur für den publizistischen, sondern auch für den wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Medienanbietern. ... Wenn Zugang und Auffindbarkeit im Sinne unserer Stellungnahme geregelt und auch durchgesetzt würden, dürfte dies schon ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit sein. Aber das muss natürlich mit Augenmaß geregelt werden, ohne zu stark in den Markt einzugreifen. Die in Deutschland tätigen Plattformen müssen sich nun mal an deutsches Recht halten.
Auffindbarkeitgerechtigkeit! Ich habe im Duden nachgesehen; das Wort hat sie eindeutig erfunden. Vermutlich, weil sie unbedingt einmal "Gerechtigkeit" sagen wollte. Gehört ab jetzt zu meinen Keywords beim Bullshit-Bingo!
Wer im Internet Seiten einstellt, der ist selbst dafür verantwortlich, dass diese gefunden werden, vorausgesetzt er hat ein Interesse daran. Am einfachsten geschieht dies dadurch, dass er die Adresse der Startseite seiner Präsenz bewirbt. Es ist z. B. kinderleicht, die Seite der bremischen Landesmedienanstalt aufzurufen. Dazu gibt man in die Adressleiste eines Browsers einfach "
http://www.bremische-landesmedienanstalt.de/" ein. Fertig! Es gibt übrigens Seiten, die findet man deshalb nicht, weil sie gar nicht existieren. Z. B. weil der Server nur für Spiele oder nur für E-Mail, FTP oder andere Dienste genutzt wird. Es muss ja nicht immer HTTP/HTTPS sein. Ich vermute mal "ins Blaue", die Dame will die "Lex Google" um ein paar Nuancen erweitern.
Hinzu kommen inzwischen mindestens im Jahrestakt neue reichweitenstarke Dienste, die teilweise eine hohe Rundfunkähnlichkeit aufweisen.
Rundfunkähnlichkeit? Noch dazu hoch? Und jährlich grüßt die Reichweite. Was für Zeug schluckt die? Sie sollte dringend den Dealer wechseln.
Wer drei verschiedenen Blogs folgt, sollte ebenso drei verschiedene Meinungen präsentiert bekommen, als wenn er drei verschiedene Zeitungen liest.
Und, ist das so? Und wenn nicht, dann kriegen die Blogger von der bremischen Landesmedienanstalt auf die Finger? Wer ein IT-Techblog, das Blog der Tagesschau und eines zu Urlaub in Skandinavien liest, ist der wirklich enttäuscht, weil da keine Meinungsvielfalt wie bei 3 Zeitungen hat?
Dazu noch ein kleiner Realitätsabgleich: wenn jemand drei Tageszeitungen abonniert, alle drei von der Funke Gruppe, schreitet die bremischen Landesmedienanstalt mit einer Hundertschaft unter Führung von Frau Cornelia Holsten ein, weil da überall das Gleiche drin steht, sogar wortwörtlich?
Von der Logik her finde ich es vollkommen nachvollziehbar, dass gesellschaftlich relevanter Journalismus auch bei privaten Medienanbietern unterstützt und eingefordert wird. ... Es gibt viele Optionen, die Medienanbieter dabei zu unterstützen. Eine Förderung aus dem Rundfunkbeitrag könnte eine Möglichkeit sein, wir werden aber sicher auch noch andere diskutieren.
Ich rate mal: Was
gesellschaftlich relevanter Journalismus ist, entscheiden die Landesmedienanstalten, also Cornelia Holsten und ihre Spießgesellen. Das darf man dann aber schon
Staatspresse nennen, oder? Und die Kohle kommt, natürlich, über den sogn. Rundfunkbeitrag herein. Die Tussi hat sie nicht mehr alle. Ich habe doch nicht die Zeitungen, die ich früher abonniert hatte, abbestellt, damit ich den öden, faktisch gleichlautenden Krempel per Zwang weiter finanziere. Zum Mitmeißeln:
Es ist keine Staatsaufgabe ein untergehendes Gewerbe, nämlich Zeitungsverlage, am Leben zu halten. Wenn die Frau ihren sozialistischen Albtraum also bitte allein auf einer Insel ausleben könnte.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.