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Autor Thema: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet  (Gelesen 5654 mal)

B
  • Beiträge: 1
GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Autor: 04. Dezember 2017, 13:46
Hallo zusammen, obwohl Person BF seit 2011 in seiner Wohnung gemeldet ist, hat sie die GEZ bisher zum Glück vergessen. Nun kam doch ein Schreiben:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge. Wir führen für Sie das Beitragskonto.....Einen Zahlungseingang konnten wir bisher jedoch nicht feststellen. Wir bitten Sie daher den Beitrag von Oktober bis Dezember 2017 zu überweisen."

Wie kann es sein, dass man so lange vergessen wurde? Und wenn Person BF jetzt die 52,50 € überweist, werden dann die Beiträge der letzten Jahre auch gefordert?
Person BF vermutet, das mit den 52,50 ist ein Trick, damit Person BF überhaupt erst zahlt und danach fordern Sie über 1000 €.
Gibt es hier Erfahrungen dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2017, 19:53 von Uwe«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#1: 04. Dezember 2017, 17:21
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person BF.

Der fiktive Schrieb jetzt heißt:
- da ist hypothetisch ein alter Stapel abgearbeitet worden
- durch den Bescheid überprüfen sie theoretisch die Adresse (das passiert beim nächsten Meldedaten-Abgleich sowieso)
- bei der ersten fiktiven Reaktion werden sie den ganzen Rückstand "aktivieren"
- dadurch theoretisch hohe Kosten (Gerichtskosten & evtl Anwaltskosten) bei hypothetischen Klagen u.a. Aktivitäten vor fiktiven Gerichten

Person BF hat hypothetisch jetzt aber auch die Option, einen Fehler zu provozieren: wenn Person BF einen Widerspruch (mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung VwGO §80 (4) ) schreibt, wird das Vorverfahren eröffnet (VwGO §§68-75) -- nun liegt der "Ball" in der gegnerischen Hälfte, die LRA / der BS müßte nun tätig werden, dabei können Fehler passieren. Mit geeigneten Fehlern kann eine Vollstreckung zurückgewiesen ("nach Hause" geschickt) werden.

Zum Thema Widerspruch gibt es einige Themen, u.a. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html Ablaufschema


PS: bei weiteren Fragen bitte an die Anonymisierung / Fiktivierung denken (Person A in Stadt B usw, bitte aber wegen unterschiedlichem Landesrecht an das Bundesland denken!) -- die Foristen hier können keine Rechtsberatung erbringen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 886
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#2: 04. Dezember 2017, 18:32
Was Person BF wissen musst:

1. Sowas kommt nicht mehr oft vor.
2. Auf jeden Fall mit einer Antwort noch etwas warten. Zum Jahresende verjähren wieder "Ansprüche" der GEZ.
3. Ist es ein amtlicher Festsetzungsbescheid einer Rundfunkanstalt? Es liest sich eher wie ein unverbindlicher Spendenaufruf des Beitragsservices. Den kann man ohnehin nahezu ignorieren.
4. Der Bescheid kommt, wenn man nicht reagiert fast sicher sowieso noch nach (kann 6-36 Monate dauern), dann aber mit Mahn- und Säumnisgebühr.
5. Hier im Forum sind die Kämpfer für Recht und Freiheit. Ein erfahrener Kämpfer könnte Person BF raten unerwartet und offensiv zu handeln, um zu verwirren und von eingefahrenen Unterdrückungspfaden abzukommen.
6. Schreiben nie an den rechtsunfähigen BS aus Köln, sondern natürlich an die Adresse der Rundfunkanstalt, es sei denn Person BF schreibt an beide leicht verschiedene Dinge und doch das Gleiche (Verwirrung stiften, s.o.).


Was Person BF entscheiden muss:
Ist Person BF bereit zu kämpfen (startet in die "ernste" Phase mit einem Vierzeiler an das Verwaltungsgericht)? Wenn ja wofür? Die aktuelle Zahlung oder für die letzten Jahre oder gar nicht?

Ein erfahrener Gallier G könnte in dieser Situation zum Beispiel nach dem Jahreswechsel einen Grundlagenbescheid anfordern (ohne Säumnisgebühr), "damit es möglich ist, juristisch dagegen vorzugehen". G hat ein Recht auf einen anfechtbaren Bescheid! Dann wissen die, dass sie bei G nicht an ein Opferlamm geraten sind und G kann sich, wenn der echte Bescheid kommt, trotzdem noch überlegen, ob G ihn bezahlt.

Wenn G Glück/Pech (je nachdem) hat, brechen sie direkt das Recht, indem sie G nur einen gemahnten Titel ausstellen (+8€). Dann hat G aber eine ziemlich gute Chance und einigen Spaß vor Gericht, wenn das einzige was G bestellt hat, nicht geliefert wurde...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2017, 19:55 von Uwe«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#3: 04. Dezember 2017, 18:59
Keine Rechtsberatung, habe nur mal nachgedacht.

Auf Zeit spielen, je länger, je besser.

Verjährung auf jeden Fall beachten ;)

Auch bei "rechtskräftigen" Bescheiden, gibt es Fristen.
(Stichwort: Rechtsbehelfsbelehrung)
Hier könnte einiges jedoch trotz Frist verjährt sein, mitfreu.

Am besten einen Runden Tisch in der Nähe besuchen.


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n
  • Beiträge: 390
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#4: 04. Dezember 2017, 20:39
Keine Rechtsberatung, rein fiktive Gedanken:

Lieber erst mal ignorieren, das ist nur "Spam". Abwarten, es muss ein sog. "Festsetzungbescheid" kommen. Auf gültigen VA prüfen, wie der aussehen muss googlen u/o hier im Forum. Darin Widerspruchsfrist beachten. Ist es KEIN gültiger VA könnte das auch unbeantwortet in den Ordner. Aber es muss jeder selber wissen. Inzwischen fragt sich Person X auch,ob es sinnvoll ist, dem "Rundfunk" irgend etwas zu schreiben insbes. was man selber unterschrieben hat. X würde dem Verein inzwischen sogar zutrauen, dass die eine Unterschrift fälschen und eigene Anmeldung / Bestellung von Leistungen daraus konstruieren. Oder per Mail oder wie die es auch machen "Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig"

Bei X hat Schreiben mit "ÖR" nichts gebracht, sogar Widerspruch nicht beantwortet, stattdessen nach ca. 3 Jahren "Vollstreckungsankündigung" (welches legitime Unternehmen oder gar Behörde würde solange warten, wenn es sicher wäre dass seine Forderung zu Recht besteht, Finanzämter zB. sind lange nicht so "kulant" wenn sie auf Steuern warten müssen, die ihnen zustehen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2017, 20:55 von Alpha667«

S
  • Beiträge: 403
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#5: 04. Dezember 2017, 20:45
Das hier scheint ein äusserst ungewöhnlicher Fall zu sein. Normalerweise erhält man einen derartigen unverbindlichen Spendenaufruf entweder anlassbezogen durch eine An- bzw. Ummeldung beim EMA oder durch einen automatischen Meldedatenabgleich, welcher angeblich erst Anfang 2018 geplant ist, oder ist dieser evtl. bereits im Gange? Ist evtl. bei der fiktiven Person BF kürzlich jemand eingezogen?

Auf keinen Fall sollte eine fiktive Person BF irgendetwas überweisen (zahlen).

Vielmehr sollte eine fiktive Person BF auf Zeit spielen und erst auf einen Festsetzungsbescheid reagieren, denn
  • Der unverbindliche Spendenaufruf hat lediglich informativen Charakter (rechtilch irrelevant)
  • Sämtliche möglichen Forderungen bis einschliesslich 2014 verjähren am 1.1.2018
  • Erst einen Monat später dürfte eine fiktive Person BF einen ähnlich lautenden, rechtilch irrelevanten, Spendenaufruf erhalten (da hat die o.g. Verjährung bereits eingesetzt).
  • Bis zu einem rechtilch relevanten Festsetzungsbescheid, auf dem in jedem Fall reagiert werden sollte, dürften ca. 6 Monate vergehen (ca. Mai 2018).
  • Bis dahin könnte das BVerfG bereits, den RBStV zumindest teilweise als verfassungswidrig erklärt haben, woraufhin dann mögliche weitere Reaktionen einer fiktiven Person BF beruhen könnten
Bis zum Eintreffen des ersten Festsetzungsbescheids könnte eine fiktive Person BF erstmal locker durch die Hose atmen, weitere Post vom BS sammeln und sich in der Zwischenzeit hier im Forum informieren wie weiter zu verfahren sein könnte. Ferner sollte eine Reaktion immer gegenüber der sich zuständig fühlenden LRA erfolgen und nicht gegenüber dem BS, denn der ist nicht rechtsfähig. Im derzeitigen Stadium dürfte der fiktiven Person BF die sich zuständig fühlenden LRA jedoch noch nicht bekannt sein, denn diese stellt sich frühestens und auch nur sehr vage mit einem Festsetzungsbescheid bei einer fiktiven Person BF vor.


 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2017, 20:55 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

z

zuwider

Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#6: 04. Dezember 2017, 21:48
@Blumenfrau

Vorsicht beim Ignorieren! Wenn deren Spam nicht zurückkommt, gehen die von "zugestellt" aus, also lieber mit "unbekannt verzogen" zurück zum Betru..service.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#7: 05. Dezember 2017, 02:21
Man könnte sich aber auch fragen, was vor drei oder vier Monaten geschehen ist?
Warum kommt eine Rundfunkanstalt (BS) plötzlich zu der Vermutung, man könnte seit drei Monaten an der angegebenen Adresse wohnen?
Woher haben die diese Adresse?
Wenn es erst seit drei Monaten diese Adresse gibt, können keine Beiträge für die letzten drei Jahre gefordert werden. Soweit sollte das "1000,- Euro Gespenst" erstmal verscheucht sein.

Ist man viele Jahre unter einer Adresse gemeldet, und das Einwohnermeldeamt gibt die Daten plötzlich aus irgendeinem Grund weiter (z.B. wegen Abmeldung), geht normalerweise ein Festsetzungsbescheid für die letzten drei Jahre raus.

Eine plötzliche Zahlungsinformation oder ein Bescheid für "nur" drei Monate ist in diesem Fall durchaus ungewöhnlich.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

1
  • Beiträge: 160
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#8: 05. Dezember 2017, 07:40
wenn nicht das wort "bescheid" drüber steht, würde ich es geflissentlich ignorieren. verjährt da nicht in 26 tagen wieder ein nicht unbeachtlicher teil einer etwaigen forderung?!


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#9: 05. Dezember 2017, 08:45
Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
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Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#10: 05. Dezember 2017, 09:16
Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.

M. Boettcher

Das ist nicht ganz richtig, denn der 31.12.2017 fällt auf einen Sonntag, damit verschiebt sich nach BGB die Frist um einen ganzen Tag.
Das bedeutet, die Verjährung findet erst zum 02.01.2018 0:00 Uhr statt.

Und zu beachten ist, die Forderung erlischt nicht automatisch. Sollte eine Forderung gestellt werden, dann sollte Verjährung entsprechend schriftlich nachweisbar angezeigt werden. Auch ein Richter kennt keine automatische Verjährung, würde z.B. der vermeintliche Gläubiger Person A vor Gericht gegen um die Forderung zu titulieren und Person A nicht richtig reagieren kann das finanzielle Folgen haben. Deswegen immer schriftlich und rechtzeitig gegenüber allen Beteiligten Parteien Verjährung anzeigen und der Forderung widersprechen, wenn aus Sicht von A Verjährung besteht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 09:22 von PersonX«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#11: 05. Dezember 2017, 10:31
Auch wenn das nun folgende...

Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.
...
...
 Auch ein Richter kennt keine automatische Verjährung, würde z.B. der vermeintliche Gläubiger Person A vor Gericht gegen um die Forderung zu titulieren und Person A nicht richtig reagieren kann das finanzielle Folgen haben. Deswegen immer schriftlich und rechtzeitig gegenüber allen Beteiligten Parteien Verjährung anzeigen und der Forderung widersprechen, wenn aus Sicht von A Verjährung besteht.

...ja erstmal ein bißchen klugscheißerisch klingen mag - Verknüpfung mit entsprechenden Begrifflichkeiten & entspr. Begriffskenntnis kann bestimmt mal hilfreich sein (so etwas trifft natürlich ggf. bei manchen Anwälten mit einer Vorliebe für Mandanten, die auf Fragen mit Ja oder Nein antworten & ansonsten stille sind, nicht unbedingt auf Gegenliebe). Wenn ein fiktiver Besucher sich jedenfalls recht erinnert, war obiges nicht unter der berühmten "Einrede der Verjährung" begrifflich gefasst, und das (->"Richter kennt keine automatische Verjährung") basierend auf dem Umstand, dass - im Gegensatz zum Strafprozess (Offizialmaxime) - im Zivilrecht die berühmte "Dispositionsmaxime" gilt? Wenn das stimmt - wobei aber doch dem Vernehmen nach im Verwaltungsrecht entgegen den Regeln für Zivilprozesse zumindest tw. der "Amtsermittlungsgrundsatz" gilt - ob sich dann nicht hie & da weitere Angriffspunkte gegen manchen anscheinend den ÖRR als seinen eigentlichen Dienstherrn ansehenden Richter (& entsprechende rechtsstaatswidrige Gefälligkeitsurteile zugunsten des ÖRR mit seinen Anstalten) ergeben könnten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 10:39 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

G
  • Beiträge: 1.548
Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#12: 05. Dezember 2017, 19:12
Bei der Verjährung ist noch folgendes zu beachten: Sobald man Zahlungen auf eine verjährte Forderung leistet, gilt die Forderung als anerkannt. Wenn der Staatsfunk beispielsweise für einen verjährten Zeitraum und den noch nicht verjährten Folgezeitraum das Schutzgeld fordert, keinesfalls eine Zahlung leisten, es könnte sonst sein, dass die Gesamtforderung als anerkannt gilt.


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K
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Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
#13: 06. Dezember 2017, 05:14
Hallo, weshalb werden Bettelbriefe dieser Firma eigentlich überhaupt geöffnet? Stempel drauf "unbekannt verzogen" und wieder in den nächsten Briefkasten damit. Das beschert dem System Mehraufwand für Jahre...


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