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Autor Thema: Bindungswirkung von Empfehlungen -> EU-Recht  (Gelesen 2224 mal)

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Bindungswirkung von Empfehlungen -> EU-Recht
Autor: 26. Februar 2018, 12:15
Laut den Verträgen haben Empfehlungen der EU-Kommission keine Bindungswirkung, sind also im Gegensatz zu bspw. Richtlinien und Verordnungen nicht verbindlich umzusetzen.

In seiner aktuellen Entscheidung führt der Europäische Gerichtshof aber aus, daß auch Empfehlungen durchaus eine verbindliche Wirkung haben können, nämlich dann, wenn eine Empfehlung auf Grund ihres Inhaltes keine "echte" Empfehlung ist.

Rn. 32
Zitat
Um festzustellen, ob die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 2014, Ungarn/Kommission, C-31/13 P, EU:C:2014:70, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Oktober 2017, Slowakische Republik/Kommission, C-593/15 P und C-594/15 P, EU:C:2017:800, Rn. 47).

Rn. 31
Zitat
[...] ist darauf hinzuweisen, dass „anfechtbare Handlungen“ im Sinne von Art. 263 AEUV alle von den Organen erlassenen Bestimmungen – unabhängig von ihrer Form – sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, „AETR“, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39 und 42, sowie vom 25. Oktober 2017, Rumänien/Kommission, C-599/15 P, EU:C:2017:801, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

Rechtssache C-16/16 P
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199442&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=173693

Man könnte also ableiten, daß eine Empfehlung, die ihrerseits verbindliche Bestimmungen zusammenführt, bzw. in einem bestimmten Kontext zusammen betrachtet, insgesamt selbst verbindlich ist.

Als eine dieser Empfehlungen könnte evtl. auch diese Mitteilung anzusehen sein?

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

(Text von Bedeutung für den EWR)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1519642871299&uri=CELEX:52009XC1027(01)

->

Zitat
6.2   Betrauung und Kontrolle
[...]
53.   

Es reicht jedoch nicht aus, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt förmlich mit der Erbringung einer genau definierten öffentlich-rechtlichen Dienstleistung zu betrauen. Die öffentlich-rechtliche Dienstleistung muss auch tatsächlich so erbracht werden, wie dies in der förmlichen Vereinbarung zwischen dem Staat und dem betrauten Unternehmen vorgesehen ist.[...]

Es hat keine Vereinbarungen zwischen Staat und Rundfunk; siehe auch hier:

Gegenleistung/ keine Gegenleistung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26444.0.html


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.385
Es hat übrigens auch eine

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt
Chancen und Herausforderungen für Europa

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1519642871299&uri=CELEX:52016DC0288

Zitat
Zweitens unterliegen Online-Plattformen den geltenden EU-Rechtsvorschriften zu Wettbewerb, Verbraucherschutz, Schutz personenbezogener Daten und Freiheiten des Binnenmarktes. Die Einhaltung dieser Regeln durch alle Marktteilnehmer – auch Plattformen – ist von grundlegender Bedeutung, damit alle Akteure faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

 
Zitat
Seit Juli 2015 werden minütlich über 400 Stunden an Videomaterial auf YouTube hochgeladen 28 . In ihren Beiträgen zur öffentlichen Konsultation beklagten Rechteinhaber aus verschiedenen Branchen (Bild und Ton, Presse und Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen) die teils illegale, teils missbräuchliche Nutzung ihrer Inhalte durch Online-Plattformen (fehlende Genehmigung oder Lizenzvereinbarungen mit missbräuchlichen Vertragsklauseln).

Zitat
Drittens gilt es, alle Arten von Online-Plattformen für Probleme wie Aufstachelung zum Terrorismus, sexueller Missbrauch von Kindern und Hassreden zu sensibilisieren, damit diese freiwillige und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten treffen.


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  • Beiträge: 436
Zitat
Drittens gilt es, alle Arten von Online-Plattformen für Probleme wie Aufstachelung zum Terrorismus, sexueller Missbrauch von Kindern und Hassreden zu sensibilisieren, damit diese freiwillige und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten treffen.

Und wo ist der willkürliche Missbrauch der EU-Behörden an den Einkommen der Bürger geregelt?

Bild - DIRK HOEREN veröffentlicht am 23.02.2018 - 22:22 Uhr - Milliarden-Loch im EU-Etat
https://www.bild.de/politik/ausland/europaeische-union/regierungschefs-streiten-um-kuenftige-eu-finanzen-54913140.bild.html

Bild -  RALF SCHULER veröffentlicht am 15.02.2018 - 23:12 Uhr - Oettinger will 3,5 Milliarden extra aus Deutschland
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/oettinger-interview-54824070.bild.html

Wo bitte Unterscheiden sich diese EU-Politiker von den Herren in den Rundfunkanstalten? Für mich in keinster Weise.

Spiegel Online - Von Peter Müller, Brüssel  Dienstag, 20.02.2018 - 07:44 Uhr -  Von wegen Berater - Was José Barroso wirklich für Goldman Sachs tut
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jose-manuel-barroso-lobbyiert-fuer-goldman-sachs-a-1194344.html

Zur Info: José Manuel Barroso war früher EU-Kommissionschef. Das sind doch alles sowas von linke Gestalten die nur auf dem Rücken der Bürger Ihr unwesen treiben.


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