(...) Worum es im Kern geht: Sowohl Fernseh- als auch Zeitungsangebote müssen sich digitalisieren, da lineares Fernsehen, so wie wir es heute kennen, und Zeitungsjournalismus auf Papier in ihrer Reichweite, gesellschaftlichen Bedeutung und wirtschaftlichen Kraft dramatisch rückläufig sind und in einigen Jahren eine zu vernachlässigende Rolle spielen werden. (...)
Hervorhebung durch User!
und weiter ...
(...) Seit sieben Jahren verhandeln die deutschen Zeitungsverlage mit der ARD. Außer hinhaltenden Hoffnungen hat es seither von der ARD keinerlei Entgegenkommen gegeben. Im Gegenteil, die einzige bisher definierte Einschränkung, dass Textangebote im Internet einen Sendungsbezug haben müssen, sollte in einer Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags nun auch noch entfallen. Soweit darf es auf keinen Fall kommen. Dringend erforderlich ist, dass der Gesetzgeber hier endlich für Klarheit sorgt ***. (...)
Hervorhebung durch User!
Yep,
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dramatisch rückläufig <<< So könnte auch die Aussage des angestellte Rechtsberaters des SWR, welcher öffentlich vorgetragen hat, im November 2014 im Audimax der Universität Saarbrücken, gedeutet werden:
(…) Dr. Hermann Eicher meint persönlich, dass in 3-5 Jahren das momentane System komplett kippen würde, da das Bereithalten von “linearen Fernsehkanälen“ sterben wird. Ein Angebot des öffentl. rechtl. Rundfunk im Netz (Internet) wird kommen. (…)
"SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen"Dr. Hermann Eicher, … „
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz“…
Weiterlesen unter
SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726Bild dir deine Meinung! +++
PS.
***Kommentar:
Es ist schon unfassbar, dass ein Herr Dr. Sprißler (Richter am LG Tübingen) mit einer Beschlussvorlage an den EuGH für diese "gesetzliche Klarheit" sorgt. Es geht ihm dabei zwar um das "Verwaltungsvollstreckungsgesetz", was am Ende aber mit einer Beschwerde gemäß Zivilprozessordnung ZPO an einem Zivilgericht (Landgericht) durch den "Zwangsvollstreckungsschuldner" endet.
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)