Die Antwort aus Bremen ist in der Tat sehr "hübsch"...
und sollte auch gerichtlich verwertet werden.
Natürlich mit der
(In-)Fragestellung bzgl. der "Beauftragung" zum "Unterhalten" eigener Klangkörper.
Ich gehe derweil davon aus, dass in
keinem der Rundfunkanstalts-Staatsverträge ein solcher "Auftrag" eigener Klangkörper erteilt wurde, womit automatisch die
Frage der Zulässigkeit und der "Funktionsnotwendigkeit" solcher eigenen Klangkörper steht.
Immerhin wurde in Bremen die
Rundfunkanstalt neben
"Rundfunk" sogar auch mit
"Telemedien" beauftragt
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf§ 2 Auftrag
[...] Rundfunk zu veranstalten und Telemedien anzubieten.
Im
MDR-Staatsvertrag gibt es
weder eine Beauftragung für "Telemedien" noch für eigene Klangkörper (und ganz nebenbei auch keine "Beauftragung" für nach außen gerichtete
"Verwaltungstätigkeit"), sondern ausschließlich für die
"Veranstaltung von Rundfunk" - siehe u.a. unter
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2509/2080.html§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet.
[...]
§ 6 Programmauftrag
(1) Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen. Er dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
(2) Die Gliederung des Sendegebietes in Länder ist auch in den gemeinsam veranstalteten Programmen angemessen zu berücksichtigen.
(3) Die Sendungen des MDR haben den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch der Minderheiten, Rechnung zu tragen.
(4) Die Sendungen des MDR sollen auch einen angemessenen Anteil von Werken europäischen Ursprungs enthalten.
Wie es also sein kann und darf, dass
Radio(sic!)
Bremen auch einen (sehr wahrscheinlich nicht öffentlich ausgeschriebenen)
"Telemedienauftrag" hat, wäre wohl ebenso noch zu prüfen, wie warum andere ö.r.
Rundfunksender, die einen solchen Auftrag gar nicht haben, überhaupt
Telemedien anbieten oder sich - trotz ebenso fehlenden Auftrags - eigene
Klangkörper halten.
Egal, wo man in diesem Pfuhl herumstochert:
Es scheint bodenlos - und die Gase dieses Morastes stinken dabei gewaltig zum Himmel...
Vorschlag bzw. Bitte @alle:
Diese sehr wahrscheinlich sehr umfangreiche Thema der "Beauftragung" und der darüber hinausgehenden oder diesen Auftrag nicht erfüllenden "Leistungen" und Tätigkeiten der Rundfunkanstalten sollte nicht hier in den irgendwann ins Archiv wandernden Pressemeldungen, sondern gut aufbereitet in eigenständigem/ eigenständigen Thread/s aufgerollt und vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.