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Autor Thema: Zukunft von ARD und ZDF: Gehören Sinfonieorchester zur Grundversorgung?  (Gelesen 24445 mal)

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Anfrage bei Radio Bremen
https://fragdenstaat.de/anfrage/radio-bremen-erfullt-sein-auftrag-nicht-wie-andere-2/
Zitat
Während andere Landesrundfunkanstalten ihre eigene Orchester haben und ihr Auftrag erfüllen, hat das Radio Bremen weder ein Sinfonieorchester, noch eine Bigband oder gar eine Philharmonie. Radio Bremen erfüllt seinen Programmauftrag also nicht wie andere Rundfunkanstalten.

Welche Informationen haben Sie zu dieser Situation?

Antwort:
Zitat
Der Auftrag von Radio Bremen ist im Radio Bremen-Gesetz in § 2 formuliert (http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf).  Daraus ergibt sich nicht wie von Ihnen vermutet, eine Pflicht, ein eigenes Sinfonieorchester, eine Bigband oder eine Philharmonie zu unterhalten.

Die vielen Konzerte, Mitschnitte und Produktionen von Radio Bremen mit namhaften Klangkörpern und Ensembles aus der Region belegen, dass die musikalische Vielfalt in den Programmen von Radio Bremen dem Kulturauftrag Rechnung trägt, ohne über einen eigenen Klangkörper zu verfügen.

Dazu gehören z.B. Hörfunkübertragungen und Produktionen mit  den Bremer Philharmonikern, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, dem Boston Early Music Festival und dem Musikfest Bremen oder z.B. mit dem Bremer Barockorchester oder dem Ensemble Weser Renaissance.

Radio Bremen berichtet zudem regelmäßig über musikalische Ereignisse, Premieren und Konzertveranstaltungen  in Bremen/Bremerhaven und Niedersachsen. In den Programmen sind Musikerinnen und Musiker aus den verschiedensten Genres zu Gast.

Die Kompetenz von Radio Bremen belegt auch die Auszeichnung  der Radio Bremen-Tonmeisterin Renate Wolters-Seevers mit dem Grammy für die mit dem Boston Early Music Festival (USA) produzierte Barockoper „La Descente d’Orphée aux Enfers“ (Orpheus in der Unterwelt) im Bremer Sendesaal.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Danke für den Einsatz, Boykott.

Radio Bremen versteckt sich also hinter dem „Radio-Bremen-Gesetz“.

Die Bremer und Bremerhavener Obdachhabenden Zwangszahler bekommen von dem ihnen zugeteilten zwangszubezahlenden Radio Bremen lt. Gesetz also keine Orchester-Leistungen!
Die anderen Zahler bekommen von ihren zugeteilten obligatorisch zu finanzierenden Anstalten aber jeweils jedenfalls Orchesterleistungen (WDR, SWR, BR usw..)

Das ist doch eklatante Ungleichbehandlung gegenüber den Bremern und Bremerhavenern!
Da hat de Bremische Bürgschaft für das angeblichen staatsunabhängige Radio Bremen doch ein sehr fehlerhaftes Gesetz erlassen.

Dieses „Radio-Bremen-Gesetz“  wirft natürlich noch mehr Widersprüche auf. Z. Bsp.:
Zitat
Abschnitt 1, § 2 Auftrag

(5) Der Auftrag der Anstalt umfasst,

4. programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt
, auch in Gemeinschaft mit anderen Rundfunkanstalten, zu veröffentlichen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich ist,……


Das qualitativ äußerst schlechte RadioBremen-„Programm“ muss, um verbessert zu werden, journalistische Druckbegleitung bekommen.
Aber diese journalistische Qualitäts-Hilfe wurde, trotz klarer Gesetzeslage, nie umgesetzt.

Mein Fazit (ich weiß nicht, wie ich es anders ausdrücken kann):
Der Käsesender Radio Bremen missachtet das inkompetente „Radio-Bremen-Gesetz“.

Markus


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K
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Zitat
Der Auftrag von Radio Bremen ist im Radio Bremen-Gesetz in § 2 formuliert (http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf).
Daraus ergibt sich nicht wie von Ihnen vermutet, eine Pflicht, ein eigenes Sinfonieorchester, eine Bigband oder eine Philharmonie zu unterhalten.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/radio-bremen-erfullt-sein-auftrag-nicht-wie-andere-2/

Drehen wir den Spieß doch um und fragen diejenigen LRA welche eigenes Sinfonieorchester, Bigband oder Philharmonie unterhalten woher sie denn das Recht haben?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Die Antwort aus Bremen ist in der Tat sehr "hübsch"... ;) und sollte auch gerichtlich verwertet werden.
Natürlich mit der (In-)Fragestellung bzgl. der "Beauftragung" zum "Unterhalten" eigener Klangkörper.

Ich gehe derweil davon aus, dass in keinem der Rundfunkanstalts-Staatsverträge ein solcher "Auftrag" eigener Klangkörper erteilt wurde, womit automatisch die Frage der Zulässigkeit und der "Funktionsnotwendigkeit" solcher eigenen Klangkörper steht.

Immerhin wurde in Bremen die Rundfunkanstalt neben "Rundfunk" sogar auch mit "Telemedien" beauftragt :o ::) ???
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf
Zitat
§ 2 Auftrag
[...] Rundfunk zu veranstalten und Telemedien anzubieten.

Im MDR-Staatsvertrag gibt es weder eine Beauftragung für "Telemedien" noch für eigene Klangkörper (und ganz nebenbei auch keine "Beauftragung" für nach außen gerichtete "Verwaltungstätigkeit"), sondern ausschließlich für die "Veranstaltung von Rundfunk" - siehe u.a. unter
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2509/2080.html
Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet.
[...]

§ 6 Programmauftrag
(1) Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen. Er dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
(2) Die Gliederung des Sendegebietes in Länder ist auch in den gemeinsam veranstalteten Programmen angemessen zu berücksichtigen.
(3) Die Sendungen des MDR haben den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch der Minderheiten, Rechnung zu tragen.
(4) Die Sendungen des MDR sollen auch einen angemessenen Anteil von Werken europäischen Ursprungs enthalten.

Wie es also sein kann und darf, dass Radio(sic!) Bremen auch einen (sehr wahrscheinlich nicht öffentlich ausgeschriebenen) "Telemedienauftrag" hat, wäre wohl ebenso noch zu prüfen, wie warum andere ö.r. Rundfunksender, die einen solchen Auftrag gar nicht haben, überhaupt Telemedien anbieten oder sich - trotz ebenso fehlenden Auftrags - eigene Klangkörper halten.

Egal, wo man in diesem Pfuhl herumstochert:
Es scheint bodenlos - und die Gase dieses Morastes stinken dabei gewaltig zum Himmel... >:(


Vorschlag bzw. Bitte @alle:
Diese sehr wahrscheinlich sehr umfangreiche Thema der "Beauftragung" und der darüber hinausgehenden oder diesen Auftrag nicht erfüllenden "Leistungen" und Tätigkeiten der Rundfunkanstalten sollte nicht hier in den irgendwann ins Archiv wandernden Pressemeldungen, sondern gut aufbereitet in eigenständigem/ eigenständigen Thread/s aufgerollt und vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 22:47 von Bürger«
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Ich gehe derweil davon aus, dass in keinem der Rundfunkanstalts-Staatsverträge ein solcher "Auftrag" eigener Klangkörper erteilt wurde, [...]

->
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://www.berlin-brandenburg.de/zusammenarbeit/dokumente-und-berichte/staatsvertraege/rundfunkstaatsvertrag/
Zitat
§ 29 Zweckbindung zusätzlicher Rundfunkgebührenmittel
(1) Die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg an den Rundfunk Berlin-Brandenburg abgeführten Rundfunkgebührenüberschüsse werden vom Rundfunk Berlin-Brandenburg
1. zur Erfüllung seiner gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH, und zwar auch durch die Inanspruchnahme kostendeckend zu vergütender Dienste und die Förderung besonderer künstlerischer Projekte der Klangkörper der Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH,
2. für Zwecke der Film- und Hörspielförderung im Sendegebiet,
3. für die Förderung neuer Programm- und Verbreitungsformen, zum Beispiel unter Anwendung digitaler Technologien und
4. für Zwecke der rundfunkspezifischen Aus- und Weiterbildung verwendet.

Zitat
zu § 29 Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Rückflussmittel der MABB unter Berücksichtigung des Gebührenaufkommens in beiden Ländern und unter Anrechnung der vom SFB übernommenen gesellschaftlichen Verpflichtungen gegenüber der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH eingesetzt werden.

Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH
https://www.roc-berlin.de/content/ueber_uns/index_ger.html
Zitat
Die roc berlin wurde von DeutschlandRadio Berlin, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Berlin und dem Sender Freies Berlin (heute: Rundfunk Berlin-Brandenburg) gegründet und nahm ihre Arbeit am 1. Januar 1994 auf.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

Der Standard - Interview m. C. Strobl (u.a.: "Rundfunkorchester zeitgemäß?") (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36004.0

...mit dortigen Aussagen einer ARD-Führungsperson, dass sich durchaus die Frage stellt, ob die Rundfunk-Orchester aus Beitragsmitteln zu finanzieren seien, oder dafür nicht andere Finanzierungsformen, wie etwa Stiftungen, gefunden werden müssten, da die Rundfunk-Orchester unter den heutigen Bedingungen "nichts mehr mit dem klassischen öffentlich-rechtlichen Kulturauftrag zu tun" haben ;)


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