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Autor Thema: Aussetzung der Vollziehung nach direktem Antrag an die Intendanz (MDR)  (Gelesen 3533 mal)

D
  • Beiträge: 3
Hallo, allerseits !

Nachdem Person A längere Zeit nur still mitgelesen und viel gelernt hat, möchte er/sie gern auch etwas an - POSITIVEN - Erfahrungen zurück geben.

Seit ca. 02/ 2017 ärgert der für den MDR tätige Kollektensammelverein auch Person A - oder besser dessen Betrieb.
Vorerst streite A sich hingebungsvoll mit diesem wahrlich unchristlichen Haufen um die mit abenteuerlichen Begründungen versuchte Beitreibung bereits verjährter Beträge - aber dazu vielleicht ein andermal.

Entsprechend dem hier veröffentlichten Ablaufschema - Person A dankt den sehr kompetenten Autoren - hat A sein Anliegen am Verwaltungsgericht Halle anhängig gemacht.

Natürlich wollten die Büchsenschüttler des MDR nicht stille halten, sondern klimperten umso heftiger - bis zu 2 Schreiben täglich, die Vergoldung der Stühle scheint mächtig zu blättern ....

Jedenfalls hat Person A nach seinem/ihrem "Antrag auf Aussetzung" an die Intendanz entsprechend
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html

das angehängte Schreiben erhalten - im Wortlaut:
Zitat
Ihre an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gerichteten Schreiben vom XXX und XXX wurden uns als zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Die verzögerte Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass wir bis zur gerichtlichen Entscheidung über den beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Rechtsstreit, Az. xxx18 HAL, von einer Vollziehung der mit dem Bescheid vom xx.09.2017 festgesetzten Rundfunkbeiträge absehen werden und setzen das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis zum Abschluss des Klageverfahrens aus.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Kontoauszüge auch während eines laufenden Klageverfahrens versandt werden. Hierbei handelt es sich lediglich um Informationsschreiben zu den laufenden Rundfunkbeiträgen und dem aktuellen Kontostand.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie künftig von weiteren an die Intendantin adressierten Schreiben in Ihrer Rundfunkbeitragsangelegenheit absehen würden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
xxxxxx


Die Medizin aus diesem Forum wirkt!

Durch die enthaltene ausdrückliche Bitte, von weiterem Schriftverkehr mit der Intendanz abzusehen, deutet sich an, daß der Nerv-Faktor schon recht hoch sein muß. Also - immer weiter auch in diese Kerbe   >:D

Ach ja, "schnell" ging es diesmal auch: Das Brieflein kam bereits 30 Tage nach Persons As Schreiben. Beim Widerspruchsbescheid hatte man sich noch 170 (!!!) Tage Zeit gelassen.

Bis bald
H.

____
Edit "ChrisLPZ":
Text angepasst und Wortlaut des Briefes eingefügt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 21:11 von Bürger«

M
  • Beiträge: 112
Haha! Super.
Wie genau waren die Schreiben adressiert damit sie auch diesen Nervfaktor enfalten und nicht vorher ausgefiltert werden?


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D
  • Beiträge: 3
Die Schreiben von Person A gingen als

- Einschreiben mit Rückschein
- email und
- Fax

an die hier

https://www.mdr.de/service/impressum/index.html

publizierten Adressen.

Person A hat die

- email-Eingangsbestätigung,
- den Fax-Sende-Beleg und
- den Einschreib-Einlieferungsbeleg und
- den Einschreib-Rückschein

natürlich säuberlich als Zugangsnachweis archiviert.   ::)

VG


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gratulation + besten Dank für die Verkündung dieses Zwischenerfolgs ;)

Die Rundfunkanstalten setzen i.d.R. ab Einreichung der Klage den Vollzug aus, i.d.R. jedoch ohne dies schriftlich mitzuteilen und auch trotz im Widerspruchsbescheid erfolgter "Ablehnung" etwaiger Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.

Um eine schriftliche Aussage - und u.U. auch Stattgabe des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (wenn auch i.d.R. "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") - zu erhalten, hat es sich als praktisch erwiesen, parallel zur Einreichung der Klage gleichzeitig nochmals ein Schreiben an die Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu adressieren - in Anlehnung an
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html



Aussetzung der Vollziehung

Es können weitere Zwischenerfolge eingangs erwähnter Art (ebenfalls MDR) bereits aus 2017 vermeldet werden ;) siehe Anhang.

Im Wortlaut:

Beispiel 1 - 10.05.2017 MDR
Zitat
[...] Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geben wir, bis zur Entscheidung über Ihr beim Verwaltungsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen [...] anhängendes Verfahren, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht statt. [...]
Anm.: Seither augenscheinlich keine der quartalsweisen automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen - techn. Sperre offenkundig möglich und eingerichtet.
Antrag wurde parallel zur Klageeinreichung nochmals (hilfsweise) direkt an Intendanz gestellt, nachdem dieser im Widerspruchsbescheid wie üblich abgelehnt wurde.
Mit dem Antrag wurde auch Beschwerde eingelegt über das Verhalten der der Intendanz unterstellten Stelle/n und Mitarbeiter bzgl. der Widerspruchsbearbeitung.



Beispiel 2 - 06.09.2017 MDR:
Zitat
[...] Da Sie gegenwärtig ein Klageverfahren gegen den MDR beim Verwaltungsgericht Dresden (Az. [...]) führen, geben wir Ihrem Antrag auf Aussetzung statt und setzen auch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
Die Einrichtung einer technischen Sperre ist nicht möglich. Ihnen werden daher auch künftig Informationen zu Ihrem Rundfunkbeitragskonto zugehen.
Anm.: Seither dennoch keine der quartalsweisen automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen - techn. Sperre offenkundig möglich und eingerichtet.
Antrag wurde parallel zur Klageeinreichung nochmals (hilfsweise) direkt an Intendanz gestellt, nachdem dieser im Widerspruchsbescheid wie üblich abgelehnt wurde.
Mit dem Antrag wurde auch Beschwerde eingelegt über das Verhalten der der Intendanz unterstellten Stelle/n und Mitarbeiter bzgl. der Widerspruchsbearbeitung.




"technische Sperre"

Zum Begriff der sog. "technischen Sperre" finden sich erste Einträge aus 2016 im Forum u.a. unter

SWR, Stuttgart: Verjährung, technische Sperre aufgehoben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.0.html

SWR-Infobrief > trotz Klage neue Festsetzung zur Vermeidung der Verjährung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17830.0.html

in beiden Fällen im Zusammenhang mit der (zwischenzeitlichen) Aufhebung der "technischen Sperre" (= "Vollzugssperre"/ "Bescheidungssperre") zwecks neuer Bescheidung zur Verjährungshemmung.

Der Begriff "technische Sperre" ist also intern offenkundig existent, durchaus gebräuchlich und bewirkt:
- Sperre von (Festsetzungs-)Bescheiden
- Sperre von Mahnungen
- Sperre von Vollstreckungen
  (zumindest, sofern diese noch nicht per "Vollstreckungsersuchen eingeleitet wurden)
sowie augenscheinlich auch
- Sperre der quartalsweisen automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen



Beispiel 1
SWR, Stuttgart: Verjährung, technische Sperre aufgehoben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.0.html
Zitat
[...] Aufgrund des anhängigen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe war ihr Beitragskonto bislang mit einer technischen Sperre versehen. Dies  hatte die Folge, dass gegen Sie keine weiteren Forderungen festgesetzt und keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Zur Vermeidung der Verjährung müssen wir dieses Jahr die technische Sperre ihrem Beitragskonto löschen. [...]

Beispiel 2
SWR-Infobrief > trotz Klage neue Festsetzung zur Vermeidung der Verjährung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17830.0.html
Zitat
[...] Zur Vermeidung der Verjährung müssen wir dieses Jahr weitere Forderungen mit Bescheiden festsetzen. Deswegen werden wir im Lauf des Jahres die technische Sperre in Ihrem Beitragskonto löschen. [...]


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Z
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Der Erhalt dieser Schreiben und die Sorge dafür, daß man sie bekommt ist aber sehr wichtig.

Erstens spart man sich damit den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung vor Gericht, der leider immer mit Kosten zum Nachteil des Klägers verbunden ist, man spart sich mithin also auch diese Kosten und zweitens weiß die rechte Hand öfter nicht was die linke tut und dann hat man ein prima Beweismittel in der Hand, falls der "Beitragsservice" von sich aus auf die Idee eines automatisierten Vollstreckungsverfahrens kommt. Denn in solchem Fall kann man die Sache immer erfolgreich bei der Vollstreckungsbehörde abbügeln, denn die Rundfunkanstalt daselbst hat ja schließlich schriftlich usw...

Da hatte Firma F seinerzeit Glück, daß im Gerichtsschriftwechsel sowas zugesagt wurde, ein einzelnes Schreiben wäre aber noch besser gewesen, insofern scheint die in letzter Zeit aufgekommene Einschätzung im Forum zuzutreffen, daß es sich bei der Verweigerung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung im Widerspruchsbescheid um einen "erstmaligen" Verwaltungsakt handelt, auf den wie üblich zunächst Widerspruch eingelegt werden kann.
Dem wird dann offenbar bei entsprechender Penetranz stattgegeben.


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