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Autor Thema: Österreich: Gebührenfreies Fernsehen für alle durch rechtliches Schlupfloch  (Gelesen 1277 mal)

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Nachrichten.at, 17.10.2017

Gebührenfreies Fernsehen für alle:
Welser nutzen rechtliches Schlupfloch

Thomas Höffinger und Andreas Hackl verlegen als "Nogis" den TV-Konsum ins Internet

Zitat
Kein Mensch zahlt gerne Steuern und Abgaben. Im Falle der GIS (Gebühren Info Service) des ORF kann obendrein jeder selbst anhand des TV-Programms überprüfen, was mit den 251,16 Euro pro Jahr und Haushalt angestellt wird. Die beiden Welser Unternehmer Thomas Höffinger (36) und Andreas Hackl (34) entwickeln nun gebührenfreies Fernsehen zum Geschäftsmodell: Um die Weihnachtszeit 2016 wunderten sich die beiden, warum sie für das ORF-Programm zahlen mussten, obwohl ihre Fernsehgeräte monatelang nicht eingeschaltet waren. "Weder Andreas noch ich hatten eine ORF-Karte, trotzdem konnten wir uns von der GIS nicht abmelden, weil wir herkömmliche Fernsehgeräte mit Tuner hatten", sagt Höffinger. Die beiden recherchierten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs** vom 30. Juni 2015, wonach TV-Empfang über Internet-Streaming nicht gebührenpflichtig sei. Der nächste Schritt war die Suche nach Empfangsgeräten, also Monitoren zum Streamen, die gewöhnlich kleiner, ohne Lautsprecher und Fernbedienung zu haben sind. [..]

Höffinger weiß natürlich, dass ORF-Fernsehen auch über Internet-Streaming zu sehen ist. "Aber dieser Empfang ist gratis", sagt er: "Wie der ORF informiert, verlangt er die Gebühr nicht fürs Programm, sondern für den ,prinzipiellen Betrieb von Rundfunkempfangseinrichtungen’."

Weiterlesen auf:
http://www.nachrichten.at/nachrichten/kultur/Gebuehrenfreies-Fernsehen-fuer-alle-Welser-nutzen-rechtliches-Schlupfloch;art16,2707679

** Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015
Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss
https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 22:38 von Bürger«
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das klingt doch wohl überaus...

...
 Die beiden recherchierten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs** vom 30. Juni 2015, wonach TV-Empfang über Internet-Streaming nicht gebührenpflichtig sei.
Der nächste Schritt war die Suche nach Empfangsgeräten, also Monitoren zum Streamen, die gewöhnlich kleiner, ohne Lautsprecher und Fernbedienung zu haben sind. [..]
...
...
** Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015
Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss
https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html

...interessant, zumal der Datenverkehr über Computernetze (also Internet) eben *kein* Rundfunk ist. Einmal mehr wird deutlich, wie halbseiden - um es freundlich auszudrücken - die unlauteren Geschäftsmethoden der ÖRR-Mafia in Deutschland (mit Unterstützung zumindest von Teilen der Parteien- bzw. Politiker-Oligarchie bzw. vielfach Gefälligkeitsurteilen der dt. Gerichtsbarkeit) sind: Sich erst ins Internet reinzudrängeln, um dann so zu tun, als bestünde einzig der Grund, dies zu nutzen, schlechthin im Heiligen Deutschen ÖRR und seiner Anwesenheit dort - & damit das "Recht" zu haben, sich ein Mal mehr & im Ergebnis doppelt und dreifach mit dem Geld der Bürger die Taschen zu füllen.

Ein fiktiver Besucher würde sich sehr für die Frage interessieren, ob sich aufgrund der Gegensätzlichkeit der Rechtsprechung beider EU-Länder -  wie sie *in dem Punkt* (aber genau analog die Gebührenbefreiung Bedürftiger durch Vorlage des Steuerbescheids in A betreffend) größer eben nicht nicht sein kann - nicht zusätzliche Ansatzpunkte bieten könnten, diesem Abzocker-Treiben des dt. ÖRR dann eben auf EU-Rechtsebene endlich einmal Einhalt gebieten zu können?
Was meinen die EU-Rechts-Spezialisten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:22 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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