Das klingt doch wohl überaus...
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Die beiden recherchierten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs** vom 30. Juni 2015, wonach TV-Empfang über Internet-Streaming nicht gebührenpflichtig sei.
Der nächste Schritt war die Suche nach Empfangsgeräten, also Monitoren zum Streamen, die gewöhnlich kleiner, ohne Lautsprecher und Fernbedienung zu haben sind. [..]
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** Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015
Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss
https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html
...interessant, zumal der Datenverkehr über Computernetze (also Internet) eben *kein* Rundfunk ist. Einmal mehr wird deutlich, wie halbseiden - um es freundlich auszudrücken - die unlauteren Geschäftsmethoden der ÖRR-Mafia in Deutschland (mit Unterstützung zumindest von Teilen der Parteien- bzw. Politiker-Oligarchie bzw. vielfach Gefälligkeitsurteilen der dt. Gerichtsbarkeit) sind: Sich erst ins Internet reinzudrängeln, um dann so zu tun, als bestünde einzig der Grund, dies zu nutzen, schlechthin im Heiligen Deutschen ÖRR und seiner Anwesenheit dort - & damit das "Recht" zu haben, sich ein Mal mehr & im Ergebnis doppelt und dreifach mit dem Geld der Bürger die Taschen zu füllen.
Ein fiktiver Besucher würde sich sehr für die Frage interessieren, ob sich aufgrund der Gegensätzlichkeit der Rechtsprechung beider EU-Länder - wie sie *in dem Punkt* (aber genau analog die Gebührenbefreiung Bedürftiger durch Vorlage des Steuerbescheids in A betreffend) größer eben nicht nicht sein kann - nicht zusätzliche Ansatzpunkte bieten könnten, diesem Abzocker-Treiben des dt. ÖRR dann eben auf EU-Rechtsebene endlich einmal Einhalt gebieten zu können?
Was meinen die EU-Rechts-Spezialisten?