Ein treffendes Zitat ChrisLPZ.
Im Sprachgebrauch des angeblichen Qualitätsmediums (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) heißt diese schwindende ö.-r. Akzeptanz dann verklärend "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag". Wobei auch die Einordnung der Abgabe als "Beitrag" selbst schon wieder der nächste Schwindel ist.
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen.
Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil eines Beitrags gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Alleine schon dadurch ist der "Rundfunkbeitrag" verfassungswidrig.
Weitere wichtige Infos:
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html