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Autor Thema: Fernsehen ist aus der Zeit gefallen  (Gelesen 960 mal)

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Fernsehen ist aus der Zeit gefallen
Autor: 14. Oktober 2017, 09:46

Bildquelle: http://up.picr.de/28740746rp.jpg

Weser Kurier, 13.10.2017

Kommentar zur Zukunft des Fernsehens
Fernsehen ist aus der Zeit gefallen

Die Zeit von linearem Fernsehen scheint immer mehr vor dem Ende zu stehen und die öffentlich-rechtlichen Sender unterstützen diesen Vorgang - mehr oder weniger ungewollt und skurril, meint Marcel Auermann.

Zitat
Ohne Frage, es waren feine Zeiten, als sich die Familie pünktlich am Sonnabend um 20.15 Uhr ganz gespannt auf der Couch versammelte, um „Wetten, dass..?“ zu schauen. Oder die ersten Folgen einer wöchentlichen Dauerserie namens „Lindenstraße“ über die Mattscheibe flimmerten. Immer sonntags. Immer um 18.40 Uhr.

Inzwischen undenkbar all das. Die Zuschauerzahlen zeigen es. „Wetten, dass..?“ schalteten in der Anfangszeit mit Frank Elstner etwa am 9. Februar 1985 satte 23,5 Millionen Zuschauer ein. Das war Rekord. Als Markus Lanz die Stars aus aller Welt empfing, sackte die Quote wie am 8. November 2014 auf 5,5 Millionen ab. Inzwischen ist das ZDF-Flaggschiff Geschichte. Ähnlich traurig ist das Bild bei der „Lindenstraße“. Von einst fast 15 Millionen Fans sind nur noch knapp drei Millionen übrig geblieben. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-fernsehen-ist-aus-der-zeit-gefallen-_arid,1657754.html


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Re: Fernsehen ist aus der Zeit gefallen
#1: 14. Oktober 2017, 10:42
Ein treffendes Zitat ChrisLPZ.

Im Sprachgebrauch des angeblichen Qualitätsmediums (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) heißt diese schwindende ö.-r. Akzeptanz dann verklärend "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag". Wobei auch die Einordnung der Abgabe als "Beitrag" selbst schon wieder der nächste Schwindel ist.

Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen.
Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil eines  Beitrags gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Alleine schon dadurch ist der "Rundfunkbeitrag" verfassungswidrig.

Weitere wichtige Infos:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
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