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Autor Thema: Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit  (Gelesen 1215 mal)

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Leipziger Volkszeitung, 02.10.2017

Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit

Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist.  [..]

Damit beurteilen die Bundesverwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern anders als bei Privatwohnungen. Dort wird der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass heutzutage praktisch jeder mindestens einen Internetzugang hat, der auch einen Rundfunkempfang ermöglicht. Für Hotelzimmer lasse sich aufgrund statistischer Daten dagegen nicht sicher sagen, dass sie lückenlos mit Empfangsgeräten oder Internet ausgestattet seien, teilte das Gericht mit.  [..]

Weiterlesen auf:
http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/Wirtschaft/Urteil-Rundfunkbeitrag-fuer-Hotelzimmer-nur-bei-Empfangsmoeglichkeit

Danke an User "ope23" für den Hinweis


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 16:04 von ChrisLPZ«
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