Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit  (Gelesen 1216 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/30097566ft.jpg

Leipziger Volkszeitung, 02.10.2017

Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit

Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist.  [..]

Damit beurteilen die Bundesverwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern anders als bei Privatwohnungen. Dort wird der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass heutzutage praktisch jeder mindestens einen Internetzugang hat, der auch einen Rundfunkempfang ermöglicht. Für Hotelzimmer lasse sich aufgrund statistischer Daten dagegen nicht sicher sagen, dass sie lückenlos mit Empfangsgeräten oder Internet ausgestattet seien, teilte das Gericht mit.  [..]

Weiterlesen auf:
http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/Wirtschaft/Urteil-Rundfunkbeitrag-fuer-Hotelzimmer-nur-bei-Empfangsmoeglichkeit

Danke an User "ope23" für den Hinweis


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 16:04 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

 
Nach oben