Guten Abend liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Geschichte aufgeschnappt.
Es war einmal eine Person A. Im Jahr 2013 als der Beitragsservice als Zwangsabgabe eingeführt wurde für jeden Wohnsitz befand sich Person A im Studium und wohnte nicht zuhause. Im Laufe der Zeit erhielt Person A Post von der GEZ mit der Bitte um Zahlung.
Person A erhielt zu diesem Zeitpunkt Bafög und übersendete den Bescheid, da Person A erfuhr, dass dies von der Zahlung befreit.
Daraufhin erhielt Person A einen Antrag und die Aufforderung den Bescheid amtlich beglaubigen zu lassen - dies war A zu viel Aufwand
welche sich entschied der Forderung nicht nachzugehen.
In der weiteren Zeit erhielt A weitere nette Aufforderungen Betrag X zu zahlen. Schließlich erhielt A im Jahre 2015 einen Festsetzungsbescheid. Nach kurzem Einlesen versendete A einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. Zum Hintergrund - Person A wurde inzwischen nicht mehr durch Bafög gefördert (der Grund hierfür war, dass A's Bruder B eine Lehre begonnen hatte
). A begründete seinen Widerspruch also wie folgt: Während er als Student, welcher finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten hat den Beitrag GEZ hätte nicht zahlen müssen, soll diesen JETZT OHNE staatliche Förderung entrichten? Woher soll der Student das Geld nehmen?
Eine Antwort erhielt A zunächst nicht, nur Monate später eine Mahnung, welche sich auf den widersprochenen Bescheid bezog - diese wurde ignoriert.
Im folgenden Jahr (2016) ging A erneut eine Mahnung zu - JEDOCH - diese bezog sich auf einen anderen/neueren Festsetzungsbescheid. Der noch studierende A schickt einen Widerspruch zu dieser Mahnung (ohne Einschreiben) mit dem Hinweis den genannten Bescheid nicht erhalten zu haben und zudem noch auf die Antwort zu seinem Widerspruch von vorigen Jahr zu warten.
Daraufhin erhielt A keine Antwort mehr vom Beitragsservice.
Zu Beginn 2017 zog A innerhalb des Bundeslandes nach Ende des Studiums übergangsweise zu seinen Eltern (diese entrichten - leider - den Zwangsbeitrag), Mitte des Jahres 2017 zieht A mit Person C zusammen (ebenso im gleichen Bundesland).
Schließlich erhielt A nun vor kurzem Post - der Widerspruchsbescheid, welcher folgend kurz zusammengefasst wird:
A kam 2013 und 2014 nicht der Forderung nach die Befreiung mühsam zu beweisen.
Der Widerspruch durch A von 2015 wird teilweise zurückgewiesen - zwar wird der Zeitraum mit Erhalt von Bafög freigestellt (Person A ist verwirrt, ist doch nach wie vor kein Nachweis durch A erfolgt
) für den restlichen Zeitraum wird der Beitrag jedoch gefordert.
Die Meldung von Person A (Bestätigung Erhalt des Widerspruchs von 2016?) - nach dem Widerspruch von 2015 keinen neuen Bescheid erhalten zu haben wird dementiert indem Kopien 3er angeblich zugestellter Festsetzungsbescheide angehangen werden.
Die Wohnsitzwechsel von A wurden sauber erfragt - jedoch recherchierte GEZ zu ihren Gunsten? Für den gesamten Zeitraum bis heute (2018) wird die Gebühr samt Mahngebühren und Zuschlägen gefordert.
Und dass obwohl A währenddessen an einem Wohnsitz gemeldet war, für welchen durch die E der Beitrag entrichtet wurde. Weiterhin zahlte auch Person C zunächst aus Angst den Beitrag für die gemeinsame Wohnung mit A, jedoch wurde auch C das Treiben des sog. Beitragsservice zu bunt. Schließlich forderte man dafür, dass A und C sich in der Mitte eines Monats umgemeldet hatten - natürlich den vollen Beitrag schon für diesen Monat. Und auch dass C sich übergangsweise einen Monat arbeitssuchend melden musste sollte wieder einmal mühsam nachgewiesen werden, während selbstredend schon wieder Zuschläge und Mahngebühren aufgeschlagen wurden.
Soviel zur Geschichte von A.
Die einzigen Optionen für A sind seines Wissens nach nun die Klage vor dem VG oder Nachgeben und Zahlen.
Letzteres ist natürlich absolut nicht den Vorstellungen von A entsprechend. Auf der anderen Seite ist die Klage unvermeidlich mit Kosten verbunden soweit A dies in Erfahrung bringen konnte - während die Aussicht auf Erfolg eher gering ist - sofern nicht im gleichen Sachverhalt auf höherer gerichtlicher Ebene Entscheidungen ausstehen? Sofern A dies in Erfahrung bringen konnte gibt es im Bereich seiner LRA nichts dergleichen. Noch dazu kommt, dass A keine Rechtsschutzversicherung hat. Zwar versteht A ein paar grundlegende rechtliche Dinge - allerdings haben ja selbst erfahrene Anwälte und Experten mit dem Monster der Zwangsabgabe zu kämpfen.
Wenn A trotzdem den Mut aufbringt zu klagen, dann gegen was? Er ist eigentlich komplett aus dem Thema raus - zumal sich die Situation für Ihn persönlich als auch gesellschaftlich innerhalb dieser langen Zeit schlicht und ergreifend geändert hat.
Gibt es für A noch andere Möglichkeiten irgendwo dazwischen? Und selbst wenn A nachgeben würde - so wäre der festgesetzte Betrag ja schlichtweg falsch?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten und werde A natürlich berichten