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Autor Thema: Was dürfen die ÖR im Netz?"Presseähnlichkeit" auf dem Prüfstand  (Gelesen 7793 mal)

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Deutschlandfunk, 27.09.2017

Was dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz?"Presseähnlichkeit" auf dem Prüfstand

Von Michael Borgers

Zitat
Öffentlich-rechtliche Redaktionen dürfen online nicht schreiben, worüber sie wollen. Ausschließlich "presseähnlich" berichten – das geht nicht, so sieht es der Rundfunkstaatsvertrag vor. Erlaubt sind nur Texte, die Sendungen begleiten. Und die Vorgaben könnten sogar noch restriktiver werden.
[..]
Die Rundfunkkommission der Länder arbeitet aktuell an einer Novellierung des Telemedienauftrags. Heike Raab, die dieser ständigen Vermittlungsinstanz der Bundesländer vorsitzt, bestätigte gegenüber @mediasres, dass die Medienpolitiker aktuell einen vorliegenden Passus überprüften, "der noch mal eine textliche, redaktionelle Änderung beinhaltet".  [..]

Für sie sei es "fraglich", betonte Heike Raab nun, "ob ein Telemedienauftrag die wettbewerbliche Situation der Verlage tatsächlich so tangiert, dass diese wirtschaftliche Beeinträchtigungen erfahren". Angesichts der Entwicklung von Zeitungsverlage hin zu "fernsehähnlichen Angebote" sehe sie beispielsweise eine Lösung darin, "in einem System des Gebens und Nehmens allen Wettbewerbern Entwicklungsmöglichkeiten" zu eröffnen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunk.de/was-duerfen-die-oeffentlich-rechtlichen-im-netz.2907.de.html?dram:article_id=396889


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Hallo!

Zitat
... Rundfunkkommission der Länder ... Heike Raab, die dieser ... vorsitzt ...

Ist das nicht die selbe Heike Raab (SPD):
- Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
- von 2002 bis 2011 Vertreterin des rheinland-pfälzischen Landtags im Rundfunkrat des Südwestrundfunks
- Vorsitzende der Atlantischen Akademie
- zuständig für Medienpolitik (ich dachte, der Minister bzw der Landtag ist zuständig? Staatssekretäre sollen ausführen/zuarbeiten?)
- mit den Lizenzen für Youtuber (PietSmiet)

Natürlich kann diese Frau nicht verstehen, daß Internet kein Rundfunk ist, und daß "presseähnlich" natürlich die Presse tangiert -- sie ist ja mit der Ausdehnung des örR in alle Bereiche befasst.

Deshalb sind auch sämtliche Logos für alle Branchen als EU-Marke registriert -- wenn die Zeitungen weg sind, folgt nach und nach der Rest der Wirtschaft.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
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- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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