So falsch ist das nicht:
Fernsehen ist (mit?)
das aufwändigste und damit teuerste Medium überhaupt.
Daher war historisch nur (ein?)
finanzkräftiger Anbieter möglich.
Daher die (ideal gedacht korrekte) öffentliche aber staatsferne Trägerschaft - und später dann das "duale Rundfunksystem".
Soweit so gut...
Genau das hat sich aber geändert:
Der Einstieg für
jedermann in die Medien ist mit
geringstem Aufwand möglich.
Regelungen aus dem "dualen Rundfunksystem" sind nicht übertragbar auf ein "multiples Telemediensystem".
Dort ist
jedermann/frau dabei. Die Vielfalt ist schier grenzenlos. Angebote erfolgen tlw. "altruistisch" kostenfrei und in hoher Qualität. Jeder hat die gleiche "Reichweiten-Chance" usw.
Und in Konsequenz sind innerhalb dieser jedermann zugänglichen "multiplen Telemedienordnung"
einen Anbieter (und zwar den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk)
privilegierende, unausweichliche Finanzierungs
verpflichtungen von
jedermann/frau nicht zulässig und weder durch das Grundgesetz noch durch die ständige Rechtsprechung des BVerfG gedeckt.
Insofern könnte die Antwort durchaus sehr wohl lauten:
JA, wir brauchen ein anderes/ neues Medienrecht...
...aber nicht eines, welches mehr, sondern eines, welches weniger reglementiert und weniger privilegiert.
Siehe u.a. auch unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.htmlWorin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html