Die stete Steigerung des Rf-Beitrags ist ökonomisch zwingendes Ergebnis einer unkontrollierten Zwangsabgabe. Da dem Zahlzwang keiner mehr entgehen kann, besteht überhaupt kein Anreiz für den ÖRR, sparsam zu sein und Aufwendungen mit Bedacht vorzunehmen. Es wird die Kohle rausgehauen, wie und wo es nur irgendwie geht. Und natürlich am besten in die eigene Tasche gewirtschaftet. Falls es nicht mehr reicht, wir eben der Beitrag weiter erhöht.
Das liegt nicht an dem besonders schlechten Menschenschlag, der zum ÖRR geht, oder der schieren wirtschaftlichen Inkompetenz des verantwortlichen Personals (auch wenn beides nicht gerade hilft). Vielmehr ist dieses Ergebnis ökonomisch ganz eindeutig vorhersehbar. Es ist gar kein anderes Resultat denkbar.
Genau aus diesem Grund verbietet unsere Finanzverfassung ja auch Abgaben für ö-r Körperschaften, die von allen Bürgern ohne Sachzusammenhang zur Tätigkeit der Körperschaft verlangt werden. Allgemeine staatliche Aufgaben sind aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu bezahlen, damit die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Das Parlament muss genau abwägen, wofür es die (begrenzten) Steuergelder ausgeben will.
Aber grundlegende rechts-ökonomische Zusammenhänge sind für unsere Richter ja zu hoch. Da kommen die intellektuell nicht mit. Ein juristisches Staatsexamen ist eben kein Intelligenztest!
Übrigens wird es nicht bei den 21 EUR bleiben. Ich gehe eher von 50 EUR bis 2030 aus, da sich die Kosten unseres ÖRR nicht linear, sondern exponential entwickeln. Wenn hier das Bundesverfassungsgericht nicht ruckzuck auf die Bremse tritt, wird das ein verdammt explosives Gemisch.