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Autor Thema: Lapidarer Widerspruchsbescheid - können die sich jetzt alles erlauben?  (Gelesen 2048 mal)

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Person B hat jetzt schon insgesamt den dritten Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice bekommen und dagegen ordnungsgemäß >:D, wie auch gegen die vorherigen, Widerspruch eingelegt. Die beiden letzten Festsetzungsbescheide flatterten binnen 3 Monaten ins Haus. Weitere 3 Monate tat sich nix, doch gerade gestern erhielt Person B einen Widerspruchsbescheid, der sich auf beide zuletzt eingelegten Widersprüche bezog. Mit keinem Wort wurde auf die vorgelegten Beschwerden eingegangen!  >:( Die beiden Widersprüche waren inhaltlich komplett anders angelegt und auf keinen Fall identisch. Beigelegt wurde von Beitragsservice aber ihre erste Begründung von vor über einem Jahr, die auch mehr schlecht als recht auf den ersten formulierten Widerspruch von Person B aus dem Jahre 2015 passte.  >:(  Man könnte den Eindruck haben, dass der Beitragsservice sich seiner Begründung so sicher war, dass sie einfach für ALLE FÄLLE gilt, oder vielleicht hatten sie einfach keinen Bock sich mit irgendwelchen Argumenten auseinanderzusetzen, so wie das Verwaltungsgericht im Falle EINS auch schon nicht.  >:(

Ist es nicht Sinn des Widerspruchsverfahrens, dass die Behörde sich mit den Argumenten des Bürgers auseinandersetzt und seine Entscheidung auch unter dem vorgebrachten Aspekten beleuchtet und sich wenigstens kritisch damit auseinandersetzt? Was passierte jetzt? :-* Der Beitragsservice ist losgelöst, verlässt sich auf die Verwaltungsgerichte, die alle vorgebrachten Fälle einfach auch ohne Argumentbeleuchtung einfach abschlägig beurteilen. Person B war vom Ausgang des ersten Verfahrens, das nur bis zum Landesverwaltungsgericht, Erste Instanz, ging dermaßen enttäuscht, dass einer weitergehenden Eskalation aus monetären und Aussichtslosigkeitsaspekten keine Chance eingeräumt wurde. Zwar sieht Person B immer noch keine Perspektive, doch eine erneute Klage gegen die, praktischer Weise, zusammengefassten Widerspruchsbescheide wird wieder wahrscheinlicher. Erstens übersteigt der Betrag nicht die "500-Euro-Grenze" (sonst wird's teurer) und diese elende Frechheit im Widerspruchsbescheid  >:( nicht mehr auf die Argumenten eingehen zu müssen und zu wollen, kann so nicht hingenommen werden.  :(

Liebe Forumskollegen, was würdet Ihr empfehlen? Ist eine Verzögerungstaktik - das ist ein für die Person B einzig erkennbarer Effekt - überhaupt noch sinnvoll? Oder sollte man sich doch einknasten lassen? :angel:


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich denke, jeder muß für sich entscheiden, welcher Weg der richtige für ihn ist.
Wer sich in rechtlicher Hinsicht "absichern" möchte (Art. 19 Abs. 4 GG), dem bleibt wohl nichts als eine erneute Klage.
Ohne gibt man schon im Vorfeld den (fiktiven) Rechtsschutz auf und ist hilflos den Vollstreckungsversuchen ausgesetzt. (persönliche Meinung)

Eine Person, deren Widerspruchsbescheid inhaltlich nichts mit den eingebrachten Widersprüchen zu tun hat, kann sich darauf in der Klage berufen. Zwar ist die Rechtsprechung gegen den Bürger eingestellt und der Ausgang des Verfahrens schon vorauszusehen (da muß man nicht einmal mehr würfeln), doch dann hat man wenigstens Farbe bewiesen.
Jede Klage wird registriert. Jede Klage macht Arbeit. Jede Klage zeigt, daß das System nicht akzeptiert wird.
Oder anders gesagt: "Wer schweigt, stimmt zu."


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Die LRA (immerhin sollte auf den Widerspruchs"bescheiden" der Name der LRA draufstehen) könnte es sich erlauben, einen Textauszug aus einer braunschweigischen Akte des 17. Jahrhunderts zu verwenden.

Nach dem, was ich hier alles so mitbekommen habe, wird vorm Verwaltungsrichter allenfalls der Text des Festsetzungs"bescheid"s zerpflückt, aber so gut wie nie  der Text des Widerspruchs"bescheid"s. Vermutlich können die VG-Richter die Textbausteine auswendig nachsprechen.

Am Widerspruchs"bescheid" nehmen die VG-Richter allenfalls den Rechtsbehelf wahr, um den Prozess überhaupt zu starten, aber ansonsten kann irgendwas (s.o.) zwischen Begrüßung und Rechtsbehelf stehen.

Ich warte nur noch darauf, dass ein VG-Richter anhand des vom Delinquenten eingereichten öffentlich-rechtlichen Papiermülls in letzter Konsequenz den Gedanken umsetzt, dass der Rechtsbehelf in diesen Widerspruchs"bescheiden" unheilbar nichtig ist, weil ...,  und folglich nicht einmal zulässt, dass eine Verhandlung überhaupt stattfindet. Der Richter könnte darauf bestehen, dass ein Vorverfahren (das ist der ganze Tamtam, den man mit Behörden üblicherweise hat, bevor es zu einer Klage kommt) überhaupt ordnungsgemäß stattzufinden hat. Der öffentlich-rechtliche Papiermüll ist jedenfalls kein Vorverfahren.




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G
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Wer sich in rechtlicher Hinsicht "absichern" möchte (Art. 19 Abs. 4 GG), dem bleibt wohl nichts als eine erneute Klage.


Ja immer klagen und noch weiter klagen, vor allem natürlich noch bis zur Rechtswegerschöpfung und auf völlig falschen und kostenintensvien Rechtswegen,  damit von unseren  Geldern auch ordentlich die Gerichte saniert werden.
Und was bedeutet überhaupt rechtlich absichern?   :o  Der gesetzlich vorgesehene und zugesicherte Rechtsbefehl aus Art. 19 (4) Satz 2, 2. Halbsatz GG findet ja gar nicht erst Anwendung (weil es ihn inoffiziell  nicht gibt! ), obwohl es sich bei Klagen gegen den Beitrag und den RBStV zweifelsohne um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art handelt. Im. übrigen auch bei allen Plünderungen,  also rechtswidrigen Konten-und Gehaltspfändungen usw.
Unzulässigerweise werden aber alle Klagen auf zivilrechtlichem Wege abgehandelt.   

Was bedeutet das?   Sämtliche Klagen wären kostenfrei,  da das GKG keine Anwendung findet bei verfassungswidrigem Verwaltungshandeln   
So wird man also hier immer weiter und munter erneut seinen nächsten Grundrechten und vor allem dem Inhalt seiner Geldbeutel beraubt und neues Unrecht passiert.
Wendet man sich damit  an das BVerfG,  bekommt man zu hören,  dass man seine "Rechtsauffassung überdenken"  soll und ein Verfassungsbeschwerdeverfahren - was ja dann mal gerichtskostenfrei wäre - wird ohne Begründung abgelehnt. 

Das ist Rechtsstaat. 

Jede Klage macht Arbeit.

Ja vor allem für uns.  Sie kosten unsere Lebensenergien und unser Geld.  Ob sich die Gerichte mit ihren Copy & Paste Schreiben - die sie sich von uns ja dann auch noch !ürstlich bezahlen lassen - auch so verausgaben wie unsereiner,  darf bezweifelt werden.   


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Zitat
Oder anders gesagt: "Wer schweigt, stimmt zu."
Einer der größeren Fehler im Gesamt System (auch nicht nur bezogen auf Rundfunk) ist, daß Schweigen als Zustimmung verstanden und gewertet wird. -> Der zweite Fehler ist, dass fürs Mund aufmachen Geld zu bezahlen sein soll.
Beim Rundfunk ab dem ersten Verwaltungsgericht oder beim Versuch der Abwehr einer Vollstreckung. -> Somit verkommen Gerichte im ersten Moment immer zu einer Bezahlwand (selbst bei Aussicht auf Prozesskostenhilfe), vor dieser Bezahlwand VG,OVG,... stecken sicherlich viele zurück, weil Sie anhand der bisherigen Beispiele sehen, dass Sie erst vors VG, dann das OVG, Bundesverwaltungsgericht ziehen müssten um dann vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen. -> Ausgelöst durch das Bundesverfassungsgericht, welches den Verwaltungsrechtsweg als zumutbar erklärte, eine Tatsache, welche nicht mehr gegeben scheint.

Sollten Sie zuvor noch einen Anwalt fragen, winkt dieser ab oder erklärt einen Betrag X als Hausnummer, welcher bis dahin anfallen könnte. -> Da der Ausgang ungewiss ist, ist durch die Zustimmung zu diesem Gesetz durch die Landtage bis jetzt ein beachtlicher Schaden entstanden. Die Belastung der Gericht wird wohl bleiben und die extreme Kosten weil jeder einzelne Unzufriedene einzeln klagt noch steigen, wenn widerholt diese Schleife zu durch laufen sein soll.

Wobei ein Schweigen sehr verschiedene Ursachen haben kann.
->
Aber es stimmt hier kann nicht mehr geschwiegen werden, es gilt Lärm zu machen bei den Verantwortlichen.
Die Verantwortlichen sind die im jeweiligen Landtag sitzenden Personen, sofern diese 2009/2010/2011 bereits dort waren.


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Tereza

Zitat
Wer schweigt, stimmt zu.
"Zur Duldsamkeit gehört nicht, daß ich auch billige, was ich dulde. Alle unsere Streitigkeiten sind aber daraus entstanden, daß einer dem anderen seine Meinung aufzwingen will." (Mahatma Gandhi)

Zitat
Die Verantwortlichen sind die im jeweiligen Landtag sitzenden Personen, sofern diese 2009/2010/2011 bereits dort waren.
Leider hat unser "Sonnenkönig", der diesen 15. RundfunkbeitragsSCHANDvertrag für das Land Berlin unterschrieben hat, am 11. Dezember 2014 sein Amt niedergelegt und sich aus "der aktiven Politik" verabschiedet ... Mein Lärm würde also ins Leere laufen.


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Diejenigen, die dem RBStV zugestimmt haben, müssen genauso zur Verantwortung gezogen werden, und da sitzen noch genügend in den jeweiligen Landtagen.


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
  • Beiträge: 272
Zitat
Oder anders gesagt: "Wer schweigt, stimmt zu.


Aber nur,  wenn es sich wirklich so auslegen lässt,  dass dadurch Vorteile in der Konkludenz zu ziehen. sind.  Es gibt unzählige Beitragsverweigerer, die z.B. gar nicht erst auf die Bettelpost der LRA reagieren,  weil sie sich mit der angeschrieben JP nicht identifizieren, oder aber, weil sie keinem Vertrag zugestimmt haben, oder aber auch,  weil sie Briefe schlichtweg bestreiten usw., usw. All diese Dinge  werden abgeschmettert, die JP wird zwangsauferlegt, Privatautonomie gibts in diesem Land nicht und/oder bestrittene Briefe werden einfach vermutet bzw. unterstellt, obwohl es keine Zustellnachweise gibt.

Alles bekannt, alles bereits dagewesen und alles noch immer vorhanden.

Wie ist es nun umgekehrt?  Regiert man z.B. auf Bettelpost und/oder angedrohten Vollstreckungen (denn es gilt ja der Anscheinsbeweis trotz nicht nachgewiesener Zustellungen) und verlangt  diese und jene Rechtssicherheiten. .......kommt oftmals nix,  gar nix!!!!!!!  Nicht mal nur fadenscheinige Ausreden oder irgendwelche Standartbriefe, in denen von Kartoffeln gesprochen wird,  der Beitragsverweigerer  sich aber die Mischbatterie erklären. lassen. wollte. ...bedeutet also, die Rechtssicherheit oder eine Legtimation wurde nicht gewährleistet/nachgewiesen.

Dennoch passiert folgendes:  Man wird rechtswidrigerweise trotzdem gepfändet, der Rechtschutz geht ohnehin flöten und  es entstehen zusätzliche Kosten/Gebühren und Auslagen für den vermeintlichen Schuldner. 

Hätte es es nun vielmehr nicht so sein müssen, dass dieses Unrecht dem vermeintlichem Schuldner aufgrund der Inaktivität oder Untätigkeit bei der zu ersuchenden Dienststube erspart bleiben müssen?  Wer schweigt, erkennt an, heißt es doch. Folglich somit auch die Rechtsauffassung, die der vermeintliche Schuldner in seinen Briefen,  die ja nicht beantwortet wurden,  dargelegt hat. ....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2017, 17:46 von DumbTV«

 
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