Person B hat jetzt schon insgesamt den dritten Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice bekommen und dagegen ordnungsgemäß
, wie auch gegen die vorherigen, Widerspruch eingelegt. Die beiden letzten Festsetzungsbescheide flatterten binnen 3 Monaten ins Haus. Weitere 3 Monate tat sich nix, doch gerade gestern erhielt Person B einen Widerspruchsbescheid, der sich auf beide zuletzt eingelegten Widersprüche bezog. Mit keinem Wort wurde auf die vorgelegten Beschwerden eingegangen!
Die beiden Widersprüche waren inhaltlich komplett anders angelegt und auf keinen Fall identisch. Beigelegt wurde von Beitragsservice aber ihre erste Begründung von vor über einem Jahr, die auch mehr schlecht als recht auf den ersten formulierten Widerspruch von Person B aus dem Jahre 2015 passte.
Man könnte den Eindruck haben, dass der Beitragsservice sich seiner Begründung so sicher war, dass sie einfach für
ALLE FÄLLE gilt, oder vielleicht hatten sie einfach keinen Bock sich mit irgendwelchen Argumenten auseinanderzusetzen, so wie das Verwaltungsgericht im Falle EINS auch schon nicht.
Ist es nicht Sinn des Widerspruchsverfahrens, dass die Behörde sich mit den Argumenten des Bürgers auseinandersetzt und seine Entscheidung auch unter dem vorgebrachten Aspekten beleuchtet und sich wenigstens kritisch damit auseinandersetzt? Was passierte jetzt?
Der Beitragsservice ist losgelöst, verlässt sich auf die Verwaltungsgerichte, die alle vorgebrachten Fälle einfach auch ohne Argumentbeleuchtung einfach abschlägig beurteilen. Person B war vom Ausgang des ersten Verfahrens, das nur bis zum Landesverwaltungsgericht, Erste Instanz, ging dermaßen enttäuscht, dass einer weitergehenden Eskalation aus monetären und Aussichtslosigkeitsaspekten keine Chance eingeräumt wurde. Zwar sieht Person B immer noch keine Perspektive, doch eine erneute Klage gegen die, praktischer Weise, zusammengefassten Widerspruchsbescheide wird wieder wahrscheinlicher. Erstens übersteigt der Betrag nicht die "500-Euro-Grenze" (sonst wird's teurer) und diese elende Frechheit im Widerspruchsbescheid
nicht mehr auf die Argumenten eingehen zu müssen und zu wollen, kann so nicht hingenommen werden.
Liebe Forumskollegen, was würdet Ihr empfehlen? Ist eine Verzögerungstaktik - das ist ein für die Person B einzig erkennbarer Effekt - überhaupt noch sinnvoll? Oder sollte man sich doch einknasten lassen?