Über fast alles kann man Datenbanken durchsuchen.
Was mir jedoch noch fehlt ist eine Datenbank der
Rechtsbeugung ("Justizverbrechen") in Deutschland seit 1945.
https://de.wikipedia.org/wiki/RechtsbeugungUnter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist. [...]
Da die
Justizminister der vergangenen 72 Jahre den Parteien
CDU, CSU, SPD, FDP und DP angehörten, DP Merkatz(DP) nur 1 Jahr, so können wir ermessen, dass es immer die gleichen 4 Parteien ware, die die
Rechtsbeugung (Verbrechen) deckten oder sogar befahlen.
Auszug aus wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/JustizministeriumJustizverwaltung und Gewaltenteilung
Die Leitung der Justiz durch einen Minister widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Der Umgang mit diesem Spannungsverhältnis ist von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Als Mindeststandard für einen Rechtsstaat wird verlangt, dass die Justiz in ihren inhaltlichen Entscheidungen nicht weisungsgebunden ist.
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut, dem Justizministerium von Bund oder Land unterstellt und weisungsgebunden, was immer wieder den Vorwurf aufkommen lässt, Ermittlungen würden aus politischer Opportunität unterbunden oder aus vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst begonnen.
In manchen Staaten heißen Staatsanwälte Untersuchungsrichter und genießen richterliche Unabhängigkeit; das kann dazu führen, dass einzelne Untersuchungsrichter durch spektakuläre Ermittlungen zu großer Prominenz gelangen (Baltasar Garzón, Antonio Di Pietro). An die Stelle ministerieller Aufsicht können Selbstverwaltungsorgane treten (z. B. Consiglio superiore della magistratura in Italien).
Das wäre doch mal ein Betätigungsfeld für investigativen Journalismus.
Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff "Justizverbrechen" war nicht aussagekräftig und musste präzisiert werden.
Ebenfalls mussten zum Verständnis, was mit "Justziverbrechen" gemeint sein soll, ergänzende Informationen eingepflegt werden.
Bitte nicht pauschal mit Schlagworten/ "Reizworten" agieren, sondern diese sachlich unterfüttern.
Bitte dieses Thema hier allenfalls mit konkretem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" weiterdiskutieren, da für vertiefende Diskussionen allgemeiner Themen im Forum die Kapazitäten fehlen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.