Das Abweisen von Klagen mit Standardtexten haben sie doch nun hinreichend geübt?!
Vielleicht ja auch nur deswegen, weil sie im Grunde in Sachen Rundfunkbeitrag gar nicht zuständig sind und sich nur deswegen nicht in diesen Rechtsbereich sachlich einlesen, weil sie durch Asylverfahren und Co., wo sie tatsächlich zuständig sind, überlastet sind?
Denn, wie bitte schön, kann jemand, der nur zur Selbstverwaltung befugt ist, den Verwaltungsrechtsweg beschreiten dürfen?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;