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Autor Thema: RBB Berlin Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt > Gegenwehr  (Gelesen 18652 mal)

Z
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Da P ja die Zahlung angeboten hat, befindet sich der RBB in Annahmeverzug, eine Vollstreckung wäre damit rechtsmißbräuchlich und auch unnötig. Da der Rundfunkbeitrag eine Schickschuld darstellt, hat man sich ja bemüht, das Geld rumzubringen. Das geht übrigens, aber das will der RBB natürlich nicht an die große Glocke hängen, da das Aufwand macht.
Rückfrage beim Finanzamt macht schlau, gelegentlich ist das Einreichen schriftlicher Beweisstücke erfolgreich, leider nicht immer.
Aufteilung der Gesamtschuld (Suchbegriff im Forum nutzen) bedeutet, daß jeder Mitbewohner nur für seinen Anteil haften will, vielleicht gibt es da ja noch welche...


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S
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...Das geht übrigens, aber das will der RBB natürlich nicht an die große Glocke hängen, da das Aufwand macht....
Soll heißen, daß man auf entsprechenden Antrag hin in der Praxis tatsächlich in bar zahlen kann?

Da sich der RBB ja im Annahmeverzug befindet, dürften ja auch Säumniszuschläge und Mahngebühren, die nach dem Barzahlungsangebot festgesetzt wurden, keinen Bestand haben, oder? Dann würde ich die fälligen Beträge ohne solche Aufschläge und unter Vorbehalt zahlen.

Würdet Ihr die Zwangsvollstreckung nur über das Finanzamt mit dem Hinweis des Annahmeverzuges versuchen zu stoppen, oder auch den RBB auffordern diese abzubrechen?


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Unter Vorbehalt zahlen ist Quatsch!
Würdest Du einem Hund eine Wurst leihen?
Was hat denn P beim Finanzamt erreichen können? Waren die Leute dort kommunikationsbereit?


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