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Autor Thema: Landesmedienanstalten sollen mehr aus Rundfunkbeitrag erhalten  (Gelesen 5569 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt


28.06.2017

Landesmedienanstalten sollen mehr aus Rundfunkbeitrag erhalten
Bildquelle: https://forum.digitalfernsehen.de/styles/digitalfernsehen/xenforo/logo.png

Zitat
Michael Theurer, unter anderem Mitglied des Europaparlaments, will eine höhere Beteiligung der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag. Mit 250 Millionen mehr soll der Lokaljournalismus unterstützt werden.
...
Mit 250 Millionen Euro mehr aus dem Rundfunkbeitrag sollen die Landesmedienanstalten finanziert werden. Pro Bundesland, das sie vertreten, sollen sie einen Grundbetrag von zehn Millionen Euro erhalten. Die 90 Millionen, die dann noch übrig bleiben, sollen mit 2,25 Euro je deutschem Haushalt an die Anstalten geleitet werden.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/Landesmedienanstalten-sollen-mehr-aus-Rundfunkbeitrag-erhalten.154544.0.html

Der Rundfunkbeitrag als quasi unendlicher Vorrat finanzieller Mittel zur Finanzierung von diesem und jenem. Hier 250 Mio., da eine Milliarde - darf es vielleicht noch etwas mehr sein?

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.456
War nicht ein Klagegrund, dass die Landesmedienanstalten rechtswidrig aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden?
Leider findet die Forumssuche nichts aussagekräftiges, nur:

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 14:41 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

v
  • Beiträge: 1.202
Zitat
...
Mit 250 Millionen mehr soll der Lokaljournalismus unterstützt werden.
...

Sprich: lokale Käseblätter, deren Leserzahl auch aufgrund des Zwangsbeitrags zurückgehen, sollen jetzt ebenfalls ihr Stück vom Zwangsbeitragskuchen bekommen.

Keimt endlich der Gedanke, dass eine öffentlich-rechtliche Zeitung mindestens so wertvoll für die Demokratie ist, wie der Dummfunk?  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
  • Beiträge: 2.246
Der Landesgesetzgeber hat nach §40 Abs. 2 RStV das Recht, der LMA nur einen Teil des Rundfunkbeitragsaufkommens zuzuweisen. Hiervon hat die überwiegende Anzahl der Länder Gebrauch gemacht. Zehn - für acht LMA zuständige - Länder wiesen ihren LMA nur Teile des im RStV festgelegten Rundfunkbeitragsanteils von 23% bis 80% zu. In den anderen Ländern stand er den LMA vollständig zur Verfügung.


Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-uber-die-prufung-der-haushalts-und-wirtschaftsfuhrung-der-lmk-etc/
dort pdf-file Seite 11: https://fragdenstaat.de/files/foi/70408/LMKundmbPM4-P-4100-34-21-2015.pdf

siehe zu Landesmedieananstalten auch: 0) Landesmedienanstalten [Übersicht] > http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.msg149881.html

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Aha, der Staat (ein Landesvorsitzender) beobachtet also folgendes:
Zitat
"Wir beobachten seit geraumer Zeit einen sich beschleunigenden Rückzug lokaler Printmedien und Rundfunksender aus der Fläche. Dies führt schon mittelfristig zu einer gefährlichen, weil massiven medialen Unterversorgung ländlicher Regionen und Randlagen der Metropolen mit vielfältigen Medien- und Informationsangeboten."
und weiter ...
Zitat
„Dafür sollen die Landesmedienanstalten jedoch auch gesetzlich dazu verpflichtet werden, Kriterien für Qualität und Meinungsfreiheit zu erarbeiten, die bei der Förderung lokaler Medien helfen.“

Der Staat ist für die Kriterien der Meinungsfreiheit verantwortlich?

Die Förderung von lokalen Medien (auch Presse) ist erforderlich?

Eine staatliche Behörde wie die Landesmedienanstalt (hier sind Beamte im Staatsdienst tätig) z. B. im Saarland, wird von Zwangsrundfunkbeiträgen finanziert und nicht von Steuern?

Weiterlesen unter
11) Landesmedienanstalt: Saarland (LMS)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23517.msg149979.html#msg149979
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 14:44 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Eine staatliche Behörde wie die Landesmedienanstalt (hier sind Beamte im Staatsdienst tätig) z. B. im Saarland, wird von Zwangsrundfunkbeiträgen finanziert und nicht von Steuern?

Konsequenterweise werden auch die Pensionen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert:
http://www.rechnungshof.saarland.de/lrh/lrh_dokumente/rechnungshof_des_saarlandes/BA_Pensionen_2010-04-13.pdf

Zitat
...
In seiner Prüfung der Wirtschaftsführung der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hatte der Rechnungshof (RH) auch die Rückstellungen für Beamte geprüft, die die Anstalt in ihrer Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 gebildet hatte. Die LMS war durch das 1Saarländische Mediengesetz (SMG) verpflichtet, ab dem Jahr 2003 die Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung, auch Doppik2 genannt, anzuwenden.

Die diesbezügliche Bestimmung des § 61 Abs. 5 SMG lautet:
„Die LMS erstellt vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan. Die LMS wendet die Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung an; sie stellt eine Gewinn- und Verlustrechnung auf und lässt den entsprechend den Bilanzvorschriften für große Aktiengesellschaften aufzustellenden Jahresabschluss von einem Abschluss-Prüfer prüfen. Das Nähere regelt eine Finanzordnung. Die LMS erstellt eine mehrjährige Finanzplanung und kann im Rahmen der Finanzplanung Rücklagen bilden.“

Der RH hat gemäß § 61 Abs. 8 Satz 2 SMG die Landesregierung, den Landtag und die Organe der LMS über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zur Bildung von Pensionsrückstellungen bei der LMS in seinem Jahresbericht 2008 unterrichtet.3

Er ist hierbei zu folgender zusammenfassender Bewertung gelangt:
„Die in der Eröffnungsbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen in Höhe von 604.774 € sind nach Auffassung des RH unzulässig, da eine wirtschaftliche Belastung der Anstalt nicht vorhanden war. Wegen der Mitgliedschaft der LMS in einer Versorgungskasse war zum Bilanzstichtag nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Pensionszusagen zu rechnen. Eine Rückstellungspflicht nach § 249 Abs. 1 HGB war nichtgegeben.“


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 7.392
Der Staat ist für die Kriterien der Meinungsfreiheit verantwortlich?
Der Staat ist verantwortlich dafür, den Rahmen zu setzen, innerhalb dessen eine Äußerung zwingend straffrei ist. Soweit sind wir ja in dieser Gesellschaft schon, daß das nötig ist.

Zitat
Die Förderung von lokalen Medien (auch Presse) ist erforderlich?
Definitiv; es kann und darf nicht sein, daß die Printpresse als Teil der Medienlandschaft zugunsten der audiovisuellen Medien ausgedünnt wird. Der Staat muß hier neutral sein; er fördert also entweder beide, so die für beide identischen Kriterien für eine Förderung erfüllt sind, oder keinen.

Zitat
Eine staatliche Behörde wie die Landesmedienanstalt (hier sind Beamte im Staatsdienst tätig) z. B. im Saarland, wird von Zwangsrundfunkbeiträgen finanziert und nicht von Steuern?
Im EU-Recht sind das Steuern.


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