Der Staat ist für die Kriterien der Meinungsfreiheit verantwortlich?
Der Staat ist verantwortlich dafür, den Rahmen zu setzen, innerhalb dessen eine Äußerung zwingend straffrei ist. Soweit sind wir ja in dieser Gesellschaft schon, daß das nötig ist.
Die Förderung von lokalen Medien (auch Presse) ist erforderlich?
Definitiv; es kann und darf nicht sein, daß die Printpresse als Teil der Medienlandschaft zugunsten der audiovisuellen Medien ausgedünnt wird. Der Staat muß hier neutral sein; er fördert also entweder beide, so die für beide identischen Kriterien für eine Förderung erfüllt sind, oder keinen.
Eine staatliche Behörde wie die Landesmedienanstalt (hier sind Beamte im Staatsdienst tätig) z. B. im Saarland, wird von Zwangsrundfunkbeiträgen finanziert und nicht von Steuern?
Im EU-Recht sind das Steuern.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;