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Autor Thema: Bundestag schickt wahrscheinlich BVerwG-Vize ans BVerfG  (Gelesen 8993 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: vermutlich liegt es den meisten hier fern deine Auffassung ändern zu wollen. Du wirst aber auch damit leben müssen, dass deine Auffassung nicht von allen geteilt wird. Meine wird vor allem dadurch geprägt, dass sich die Verwaltungsgerichte - und mithin die dort tätigen Richter und Richerinnen - bis hinauf zum BVerwG weigern Recht anzuwenden / zu sprechen, wenn es um die Rundfunkfinanzierung geht. Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zusammensetzung der Richter am BVerfG ingesamt. Diese sind in Kungelrunden einer kleinen Gruppe von Parlamentariern des Bundestages bestimmt worden und nicht, wie es die Verfassung vorgibt, durch das Parlament als Ganzes. Dagegen gab es eine Verfassungsbeschwerde, die fieser Weise das BVerfG aufforderte festzustellen, das Gericht wäre nicht verfassungskonform zusammengesetzt. Catch22 vom Feinsten! Wurde natürlich zurück gewiesen. Wie sollte so ein Beschluß auch zustande kommen? Er wäre ja ungültig gewesen.

Meine feste Überzeugung ist, dass das BVerfG die Rundfunkfinanzierung selbst dann nicht kippen wird, wenn es feststellen sollte, dass die Finanzierungsgrundlage ganz oder in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Ich klage, weil ich "vergnügungssüchtig" bin und mir mein Vorurteil gern einmal schriftlich bestätigen lassen möchte. Das kannst du ablehnen, was mir aber ebenso egal ist wie dir vermutlich meine Position.

Nichts für ungut, aber das Leben ist vielfältig und eine Gesellschaft verträgt sicher auch unhöfliche Menschen wie mich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 545
Meine feste Überzeugung ist, dass das BVerfG die Rundfunkfinanzierung selbst dann nicht kippen wird, wenn es feststellen sollte, dass die Finanzierungsgrundlage ganz oder in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Ich klage, weil ich "vergnügungssüchtig" bin und mir mein Vorurteil gern einmal schriftlich bestätigen lassen möchte. Das kannst du ablehnen, was mir aber ebenso egal ist wie dir vermutlich meine Position.

Nichts für ungut, aber das Leben ist vielfältig und eine Gesellschaft verträgt sicher auch unhöfliche Menschen wie mich.

Bezüglich des BVerfG bin ich Deiner Meinung. Ich klage auch nicht mehr, weil ich mir das garnicht leisten kann ( ich zahle immer nach die Raten meiner RA-Rechnung) und auch wenn ich die erforderlichen Geldmittel hätte würde ich nicht klagen. Ich zahle einfach nicht! Ich warte jetzt auf die Post vom GV. Der Entwurf des Briefes an ihn/sie liegt schon bereit.

Was die Höflichkeit angeht: Wer denkt, mich belästigen zu müssen der muß auch damit klarkommen, daß ich ihn unfreundlich behandle.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

o
  • Beiträge: 1.575
Die Behauptung falscher Tatsachen ist strafbewehrt.
Das ist so nicht richtig, und ich finde es überhaupt nicht gut, dass dieses Gerücht permanent hier und anderswo benutzt wird, um Angst zu verbreiten - schon gar nicht in einem Forum mit einem heftig umkämpften Grundthema.

Schnelles Guhgeln fördert schon dies zutage:

Der einschlägige §187 StGB beginnt wie folgt
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, (...)

Das ist ein ganzes Gedicht an Voraussetzungen, zuvörderst begonnen mit "wider besseres Wissen".

Meine Auslegung: Es muss also glatt willentlich gelogen und zudem geeignet sein, eine konkrete Person konkret herabzuwürdigen. Argwohn - wie ich und einige andere gegenüber künftigen Mitgliedern eines BVerfG-Senats hegen - gehört definitiv nicht hierher. Und ich glaube, dass hier im Forum niemand bewusst Lügen verbreitet.

Tut mir leid, aber von meiner Seite bekommst Du, pinguin, bei all meiner verbindlichen Anerkennung Deiner Rechtserforschungen in Sachen EU eine starke Windböe ins Gesicht.

 :'(


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  • Beiträge: 173
@ drboe u.a.
Für mich stellt sich die Frage:
Was ist das Ziel dieses Forums?
Geht es darum, den anderen ihr Unrecht nachzuweisen?
Oder geht es darum, das Recht durchzusetzen?

Wenn das Vergnügen darin besteht, immer wieder die Bestätigung zu erfahren, wie schlimm die anderen sind und dass man diesen „Anderen“ ohnmächtig ausgeliefert ist, ist es aus meiner Sicht ein armseliges Vergnügen.
„Habe ich doch gleich gesagt, dass es keinen Erfolg geben kann! Hatte ich doch Recht!“ Diese Haltung haben ja leider all die, die zwar ärgerlich, aber doch brav zahlen. (Wenn keiner zahlen würde, sähe die Sache ganz anders aus.)

Lohnt sich das große Engagement der Vielen in diesem Forum, die soviel Lebenszeit investieren, wenn es nur darum geht, die eigene Ohnmacht bestätigt zu sehen? Wenn jeder Gedanke an die Durchsetzung des Rechts, an den Erfolg des Engagements sofort vom Tisch gefegt wird?

Wozu der ganze Aufwand, wenn an Erfolg sowieso nicht zu denken ist, wenn man niemand mehr ein gerechtes Urteil zutraut. (Also kann man sich auch über alle abfällig äußern, um sich dadurch selbst ein bisschen besser zu fühlen?)


Edit "Bürger":
Thread muss geprüft, ggf. moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 00:00 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

 
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