Könnte man das Spiel nicht auch umgedreht spielen? Wenn nicht alle "Beitragsschuldner" einer Wohnung angeschrieben werden, ist der Verwaltungsakt (Bescheid) nicht richtig bekanntgegeben?
Da die Bescheide immer an eine Person adressiert sind und auch die Anrede nur eine Person anspricht, werden einige Betroffene nicht informiert?! Und wenn die Rundfunkanstalten schon argumentieren, eine Grußformel reiche, um eine "Behörde" zu erkennen, dann kann man es doch auch mal umgedreht versuchen?
Das schöne wäre auch, dass sich diese Argumentation sogar für Eheleute eignet, denn im Gegensatz zu Steuerbescheiden (und der Rundfunkbeitrag ist ja keine Steuer
) gibt es für "normale" Verwaltungsakte meines Wissens nach keine spezielle Regelung, dass die Adressierung an eine/n Ehegatten/-gattin ausreicht.
Da muss ich wohl mal mit Tanja Toll reden...