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Autor Thema: Verwaltungsgericht > "Rechtsschutzinteresse für Eilverfahren ist entfallen"  (Gelesen 13607 mal)

  • Beiträge: 7.376
Was sollte eine fiktive Person als Begründung für eine sog. „Durchreichung“ an das BVerfG angeben? Das Klageverfahren ist abgeschlossen.
Wie wir gelernt haben, ist doch der weitere Verwaltungsgerichtsweg eh aussichtslos, weil vom Bundesverwaltungsgericht defaktisch vorgezeichnet? Dann steht doch einer direkten Verfassungsbeschwerde nix entgegen?


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H
  • Beiträge: 10
Was bringt eine Verfassungsbeschwerde? Eine Mahnsperre wird dadurch nicht gesetzt sprich GEZ besteht weiterhin auf den Beitrag oder?


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