Verhandlungen VG Schleswig Teil 2/2Unsere VerhandlungDa schon in der Ankündigung der Verhandlung dem Kläger eingeräumt wurde,
bei Bedarf mit einem Beistand dabei sein zu dürfen, wurde dies auch in Anspruch
genommen.
Und los ging es.
Vortrag des Klägers bzgl. Art 2 und 5 des GG
Richter weist darauf hin, dass er sich an die schon ergangenen Entscheidungen
halten wolle, da ja schließlich schon
mehrfach in Leipzig geurteilt wurde (Copy&Paste,
aber was solls)
Nun gut, noch einige Versuche, z.B. mit der nicht erlaubten Bebeitragung der Allgemeinheit.
NDR……: Ist ja nicht die Allgemeinheit, da, wenn in einer Wohnung mehrere wohnen,
ja nur 1x bezahlt werden müsste.
OK, Korrektur.
Das
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, dass für alle Wohnungen gilt, also in diesem
Sinne die Allgemeinheit.
Diesem Beitrag kann man nur durch Obdachlosigkeit, Auswandern, Sterben entgehen.
Diskussion mit dem NDR…..bzgl. Heranziehen von Zahlen aus der Bundesstatistik
und nicht länderbezogen, da ja erhebliche Unterschiede bestehen (Stadtstaat, Flächenland etc.)
Heranziehen der ARD-Statistik aus Media Perspektiven.
(Unwissendes Schulterzucken, sprich fachlich wirklich kompetent
)
Da diese „kompetenten Fachgespräche“ anstrengend waren, Themenwechsel,
Ansprechpartner der Richter.
Diskussion bzgl.
§ 94, dieses Verfahren solange auszusetzen, bis in Karlsruhe
entschieden wurde.
Schließlich sind über
50 Verfassungsbeschwerden über diesen Rundfunkbeitrag dort
anhängig und seit dem
22.02.17 mit 4 Leitverfahren gelistet.Meine Argumentation dazu:
Warum soll eigentlich in den unteren bzw. allen Verwaltungsgerichtsinstanzen noch
geurteilt werden, wenn schon entsprechende Verfassungsbeschwerden namhafter
Rechtanwälte, wie von
Prof. Dr. Koblenzer und RA Bölck, die durch alle 3 Instanzen
geklagt haben, vorliegen. Auch gibt es eine
Gehörsrüge zu den ergangenen Urteilen
im März in Leipzig, die auch etwas Bestandteil bei den Verhandlungen im Juni in Leipzig
war.
Auch wurde der Artikel von
Dr. Pagenkopf in die Waagschale geworfen.
Da der Richter davor von sich mal die Möglichkeit der sog.
Normenkontrolle erwähnt
hatte, sprich Richtervorlage, hoffte ich auf etwas Verständnis.
Wir diktierten diesen Antrag der Aussetzung des Verfahrens und der Kläger überreichte
dem Richter noch eine Übersicht der Aktenzeichen der 4 Leitverfahren beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.