Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten  (Gelesen 2554 mal)

R
  • Beiträge: 1
Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Autor: 02. Mai 2017, 19:30
Hallo liebe Nichtzahler,

Person A hat von Beamten A eine Ankündigung zur Vollstreckung bekommen. Jedoch wäre die angekündigte Uhrzeit im späten Vormittag, wo doch jeder normal arbeitender Mensch nicht im Hause ist. Daher schickt Person A als Einschreiben einen Brief, indem A nach einer Terminverschiebung bittet. Und zwar abends und am selben Tag (es könnte auch heute sein).

Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Wie soll Person Avorgehen?

Viele Grüße

Raichu


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 19:44 von Uwe«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Im ungünstigstem Fall kommt Beamter B immer zu einer Zeit X wo keiner ist da. -> Dann würde als nächstes normalerweise Post kommen von B mit einer Erklärung und einer Androhung. Die Erklärung ungefähr: B habe keinen angetroffen und wird wieder kommen am x um y Uhr.
die Drohung: Falls keiner da ist wird B zu einem Richter R gehen und sich eine Wohnungsöffnungsklausel W unterschreiben lassen um -(optional: mit einem Zeugen Z )- die Wohnung zu öffnen auch wenn keiner da ist.

So ungefähr könnte das ablaufen.

Person A kann auf die Post von B warten wo die Ankündigung mit der Drohung drin ist oder von sich aus aktiv werden und in Erfahrung bringen was die Vollstreckung überhaupt soll.

Schließlich ist A sicherlich kein Anstaltsnutzer und somit auch nicht der Hoheitsgewalt unterworfen. Falls unklar sein sollte was es damit auf sich hat bitte im Forum das Thema zur Streitschrift suchen und lesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

1
  • Beiträge: 443
Als erste Vollstreckungsmaßnahme erfolgt der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnis ... und keine Durchsuchung / Beschluss...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

J
  • Beiträge: 37

Berufe dich auf die Entscheidung vom Landgericht Tübingen von 2016

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

der GV kann zuhause bleiben

erstmal ist Ruhe !!!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

J
  • Beiträge: 37
ich war zu schnell..............

immer schnell antworten bei GV & OGV,.............

nicht auf den letzten Tag der Einspruchsfrist setzen..........

Dann habt Ihr Ruhe !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m

mb1

  • Beiträge: 285
Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147395.html#msg147395

Anm.Mod. seppl:
und dazu
Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147400.html#msg147400


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 14:19 von DumbTV«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
Nach oben