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  • Verhandlung VG Bremen, Fr. 03.02.17, 11 Uhr: 03. Februar 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Bremen, Fr. 03.02.17, 11 Uhr  (Gelesen 7524 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung VG Bremen, Fr. 03.02.17, 11 Uhr
Autor: 10. Januar 2017, 23:43
Edit karlsruhe: Da der Termin wo auch immer eingestellt wurde, hier von mir neu im Kalender-TAG, den anderen Thread habe ich dann gelöscht.

Verhandlung VG Bremen,

Freitag, 03.02.17

11 Uhr


Saal 6, Erdgeschoss

Am Wall 198 (Justizzentrum)

28195 Bremen


Eintrag des Forumsusers „heinmeyer“:

Zitat
Mündliche Verhandlung ist am 3.2.2017 um 11:00 im Saal 6, Erdgeschoss

2. Kammer am Verwaltungsgericht Bremen

Am Wall 198 (Justizzentrum)

28195 Bremen


Hier noch eine eigene Anmerkung:
Erfahrungsgemäß finden an Verhandlungstagen nicht nur eine Verhandlung statt.
Einfach kurz vorher anrufen und gerne auch die gewonnene Erkenntnis mitteilen,
damit weitere Verhandlungen hier im Thread ergänzt werden können.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

v
  • Beiträge: 1.202
Kurzbericht Verhandlungen VG Bremen 03.02.2017
(soweit ich meine Notitzen noch entziffern kann)  :-\

1. Verfahren 09:30 Uhr
Widerspruchsbescheid aus 2014. Klage wurde zwischenzeitlich ruhend gestellt, um Entscheidungen des OVG Bremen und des BVerwG „zur Verfassungsmäßigkeit“ abzuwarten.

mdl. Verhandlung auf Antrag des Klägers nach Gerichtsbescheid.

Vorgetragene Argumente des Klägers:
RBStV Verfassungswidrig
Lebt mit weiterer Person zusammen, die bereits für die Wohnung zahlt.

Frage des Gerichts, ob es sich bei dem bewohnten Haus um eine oder mehrere Wohnungen handelt beantwortet der Kläger ausführlich. Demnach handelt es sich um eine Villa, bei der alle Räume gemeinsam genutzt werden. Es gibt nur eine Eingangstür.

Darafhin nimmt die Beklagte den Bescheid zurück.

Das Gericht wirft dem Kläger vor, diesen Sachverhalt nicht schon früher geäußert zu haben.

Verfahrenskosten („1 Gebühr“) werden zu je der Hälfte auf Kläger und Beklagte geteilt.

Abschließende Frage des Klägers, ob „Normenkontrollklagen“ für das Gericht überhaupt relevant sind (gemeint sind wahrscheinlich Verfahren vor dem BVerfG) beantwortet das Gericht mit „Nein, hier nicht“.
Sitzungsende: 09:40 Uhr


2. Verfahren 10:00 Uhr

Kläger hatte 2009 ein Radio (als Freiberufler) angemeldet. 2013 wurde das Kfz. vom BS in eine „Betriebstätte“ gewandelt.
Kläger bemängelt nicht-Reaktion des BS auf Schreiben.

Diverse Widersprüche auf Festsetzungsbescheide, ein Festsetzungsbescheid ohne Widerspruch verfristet und damit „Rechtsgültig“.

Auf Anregung des Gerichts wird die Klage zurückgenommen um Gerichtskosten zu sparen, Kläger kündigt aber ein „Wiedersehen“ an.

Abschließend weist der Kläger noch auf die 4,5 Millionen Mahnverfahren hin
Verfahrensende: 10:15 Uhr


3. Verfahren 11:00 Uhr

3 Festsetzungsbescheide, Widerspruchsbescheid.
Klageeinreichung im Mai 2015, Verfahren ausgesetzt bis zur Entscheidung des BVerwG.

Der Kläger möge „die wichtigsten Punkte seiner Klage“ vortragen.

Kläger fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt und verweist auf EU-Entscheidung bzgl. früherer Geräteabhängigkeit der Rundfunkgebühr. Die Änderung zur Wohnungsabgabe wurde der EU nicht angezeigt und der Kläger regt an, das Gericht möge eine entsprechende Prüfung durch die zuständigen EU-Gremien beantragen.

Kläger hält die Zahlungspflicht für Nichtnutzer für unvereinbar mit dem GG.

Mit Verweis auf die anhängigen Beschwerden vor dem BVerfG ist nach Ansicht des Klägers eine Aussetzung des Verfahren angezeigt.

Das Gericht erklärt, dass nach dessen Ansicht keine Grundrechtsverstöße erkennbar sind und auch kein Anlass zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gesehen wird.
Das BVerfG ist nicht Bestandteil des Instanzenzuges und daher für das VG irrelevant.

Kläger weist noch auf die nicht vorhandene Staatsferne des öffrech hin.

Das Gericht seinerseits weist auf die bereits ergangenen Entscheidungen zweier Landesverfassungsgerichte hin, die den Rundfunkbeitrag ebenfalls für Verfassungsgemäß erachten.

Klage wird, wie zu erwarten, abgewiesen.
Verfahrensende 11:15 Uhr

Frage an die Vertreterin des NDR, ob es beim NDR verbeamtete Mitarbeiter gibt, wird von dieser mit „nein“ beantwortet.


4. Verfahren 11:30 Uhr
2 Festsetzungsbescheide, Widerspruchsbescheid aus 12/2015. 1 Festsetzungsbescheid nicht widersprochen.

Einwände des Klägers hinsichtlich formeller Mängel der Bescheide werden vom Gericht zurückgewiesen: Für dieses ist „klar erkennbar“ was in dem Bescheid gefordert wird. Ebenso sind die Bescheide „hinreichend bestimmt“.

Weiterer Vortrag des Klägers:
-   öffrech erfüllt seinen gesetzlichen Auftrag nicht
-   politischer Einfluß auf öffrech
-   Pensionzahlungen
-   negative Informationsfreiheit
-   tendenziöse Berichterstattung
-   Art.3 GG
-   Indoktrination durch öffrech
-   keine objektive Berichterstattung
-   „4.Gewalt“ nicht mehr existent.

Säumniszuschläge lt. Gericht i.O., da die Zahlungspflicht per Gesetz entsteht.

Verfahrensende 11:45 Uhr


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Zum Jahreswechsel 2015/2016 waren 4,5 Millionen im Mahnverfahren, Tendenz stark steigend. Tausende ziehen vor Gericht und unsere Richte Urteilen weiterhin im Akkord im Namen des Volkes gegen das Volk. Es gibt keine einzige Umfrage, die annähernd für den ÖRR spricht – diese sind immer vernichtend für den ÖRR. Und dennoch wird von unseren "Volksvertretern" daran gehalten.

Hier die letzte Umfrage von heute von "Die Welt":



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Uwe

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So sehen umfragen von ARD und ZDF aus!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vielen Dank an volkuhl für die interessante Berichterstattung!
Aufgefallen ist mir folgendes Zitat:
Frage des Gerichts, ob es sich bei dem bewohnten Haus um eine oder mehrere Wohnungen handelt beantwortet der Kläger ausführlich. Demnach handelt es sich um eine Villa, bei der alle Räume gemeinsam genutzt werden. Es gibt nur eine Eingangstür. Darafhin nimmt die Beklagte den Bescheid zurück.

Richter und Beklagter haben den Aussagen des Klägers einfach so geglaubt?

Was genau hat den Beklagten dazu bewegt die Bescheide zurückzunehmen?

Ich weiss, das ist nicht gerade unser Thema und wurde vieleicht schon diskutiert, aber in einem fiktiven Fall wohnen mehrere Familien oder Bewohner in einem Haus. Möglicherweise gibt es nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüren. Die Wohnungsaufteilung des Hauses ist von Außen nicht einsehbar und wer mit wem bei wem wohnt ist nicht eindeutig nachvollziebar. Die Bewohner haben sich geeinigt, dass eine Person offiziell für alle Mitbewohner einen Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt. Was würde passieren wenn sich diese Methode rumspricht und Nachahmer findet?



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
  • Beiträge: 1.202
Richter und Beklagter haben den Aussagen des Klägers einfach so geglaubt?
Ja, der Kläger hätte sich mit einer Ortsbegehung einverstanden erklärt, die das Gericht nicht wirklich in Betracht gezogen hat.

Was genau hat den Beklagten dazu bewegt die Bescheide zurückzunehmen?
2 Zwangsbeiträge für eine Wohnung wäre wohl nicht durchsetzbar...  ::)

Ich weiss, das ist nicht gerade unser Thema und wurde vieleicht schon diskutiert, aber in einem fiktiven Fall wohnen mehrere Familien oder Bewohner in einem Haus. Möglicherweise gibt es nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüren. Die Wohnungsaufteilung des Hauses ist von Außen nicht einsehbar und wer mit wem bei wem wohnt ist nicht eindeutig nachvollziebar. Die Bewohner haben sich geeinigt, dass eine Person offiziell für alle Mitbewohner einen Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt. Was würde passieren wenn sich diese Methode rumspricht und Nachahmer findet?
Ein Kernproblem ist ja eben, dass die Wohnungsinhaberschaft aufgrund der Meldedaten nur vermutet wird. Die praktizierten Zwangsanmeldungen lassen keinen Raum, die Vermutung zu widerlegen.


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Bremische Verfassung:
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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 691
Hallo Volkuhl,

vielen Dank für die Mitschriften und die ausführliche Darstellung der Verhandlungen!

LG
Mork vom Ork


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
In den mündlichen Verhandlungen, die ich bereits am VG Bremen 2. Kammer, so wie auch 2. Kammer / Einzelrichterin beiwohnen konnte, war von der vorsitzende Richterin die Rede von “der Behörde“ in Richtung  Justiziar S******n / Vertreterin des NDR (Referendarin), also “Radio Bremen“!

Ich hörte, wie ein freundlicher Herr der Vertreterin des NDR (Referendarin) fragte, ob Radio Bremen eine Behörde ist. Die Antwort war: “Der NDR ist keine Behörde, aber handelt behördlich bei Eintreibung“!?

lol  (#)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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