Sehr gute Darstellung der Tatsachen. D. H. +++ aus meiner Sicht.
Den Satz im "Kopf" des Beitrags zur "fiktiven Person" finde ich hier albern, weil der Text eindeutig Meinung ist, die unter dem Schutz des GG steht. Das aber nur am Rande.
Die mathematische Herleitung ist m. E. entbehrlich, könnte sogar verwirren. Es genügt der grobe Ansatz, dass im Mittel zwei Personen pro Wohnung in Deutschland leben. Wären dies Erwachsene, so würde eine pro Kopf erhobene Abgabe exakt der je Wohnung entsprechen. Für 3 volljährige Personen ergibt sich pro Kopf ein Vorteil von 33% für jeden, bei 4 Personen sind es schon 50%. Diese Bevorzugung von Mehrpersonen-Haushalten (Wohnungen einmal gleich Haushalt gesetzt) muss "gegenfinanziert" werden, was durch die erheblich höhere Belastung der 1-Personen-Haushalte und der mit 2 und mehr Wohnungen zum großen Teil gelingt. Den "Rest" holt man sich, indem über die Einbeziehung von Unternehmen und Firmenfahrzeugen Teile des alten Gebührenmodells in die derzeitige Finanzierung übernommen wurden. Begründungen eines Vorteils für Unternehmen fand ich schon immer als arg konstruiert, zumal der einerseits von den bereits belasteten Mitarbeitern abhängen soll, dies aber mit der Zahl der Mitarbeiter abnehmend bis zu einer Obergrenze. Ob man daraus den Schluss ziehen könnte, eine hohe Mitarbeiterzahl hätte für Unternehmen Nachteile und es gäbe einen Grenznutzen, ab dem zusätzliche Mitarbeiter nichts mehr zum Unternehmenserfolg beitragen?
Nun soll es ca. 40 Mio Wohnungen in Deutschland geben. Da 15,7% der Einwohner unter 18 Jahre alt sind, was mehr als 12 Mio. Menschen entspricht, kann man zwar nicht von 2 Erwachsenen pro Wohnung ausgehen, sofern der Leerstand sich im unteren einstelligen Bereich befindet. Das ändert jedoch rein gar nichts am dargestellten Prinzip, nämlich dass vor allem allein Lebende den Vorteil von Mehrpersonen-Haushalten durch ihre persönliche höhere Belastung finanzieren. Sie finanzieren zudem überproportional auch die von "Beitrag" befreiten mit.
Sehr gut dargestellt finde ich auch, dass ein Pro-Kopf-Modell zu weniger sensiblen Datenerhebungen führen könnte. Problematisch könnte sein, dass sich daraus ggf. eindeutiger eine Steuerfinanzierung ergäbe. Nun haben die vergangenen Jahrzehnte gezeigt, dass es mit der Staatsferne des ÖRR nicht weit her ist. Insofern würde es mich nicht schrecken, wenn ÖRR per Steuer finanziert wird. Jedenfalls muss sich daraus kein höherer Einfluß von Staat, Regierung und Politik ergeben als derzeit bereits vorhanden. Mir wäre eine ehrlich titulierte Steuer lieber als das Verbiegen der Finanzordnung durch ein falsches Ettikett "Beitrag".
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.