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Autor Thema: Widerspruch als Berliner  (Gelesen 8221 mal)

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  • Beiträge: 436
Re: Widerspruch als Berliner
#15: 31. Dezember 2016, 07:15
Jain. Ein Vertrag wurde zwischen allen Bundeskändern geschlossen. Diese handeln unter voller Geltung der Verwaltungsrechte.
(3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrags, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
Das Problem beim RBStV. ist doch, dass die VG nur die Rechtmäßigkeit das innehaben einer Wohnung, damit die Zahlungspflichtig in Ihren Urteilen wenn überhaupt prüfen und ein Urteil vom nächsten abschreiben. Durch diese Rechtsprechung kommt es damit nie zu einer Nichtigkeit auch nicht zu einem Teil des Vertrages.

es gibt nichts deutlicheres seinen Unwillen zu bekunden als seine Unterschrift zu verweigern und den "Bescheiden" zu widersprechen oder zu klagen
Anders herum, jeder der freiwillig zahlt erkennt den Vertrag an.[/rot]
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__59.html
Das Problem wie immer: alle Beteiligten ignorieren das kollektiv
Da stellt sich die Frage, selbst wenn ich mich beharrlich weigere, nix unterschreibe, Widerspruch einlege, Klage erhebe und und und ..... jetzt kommt es über den GV zur Zwangsmaßnahmen, egal welche z.B. mir wird das Geld vom Konto zwangsabgebucht oder es wird ein Teil meines Lohnes gepfändet, bis letztlich zur Beugehaft ... habe ich dann dem Vertrag zugestimmt oder nicht?

Anderer Fall der GV kommt und ich begleiche dem GV letztlich die Forderung, was ich nicht freiwillig mache, sondern eben wiederum unter Zwang. Ich gebe dem GV klein bei, um weitere Unannehmlichkeiten wie Wohnungsdurchsuchung nach Pfändbarem aus dem Wege zu gehen und händige das Geld aus, ist dann damit eine Anerkennung des Vertrages verbunden? Ob wohl ich vorher bei Gericht argumentiert habe, von dem Gerichte jedoch meine Argumente in der Klage nicht geprüft wurden. Der GV will ja von alledem eh nix Wissen, weil er nur seine Vollstreckung durchführen will um an Geld zu kommen.

Hier sehe ich den Knackpunkt. Zu sagen bei freiwilliger Bezahlung, wenn ein Werbebrief mit einer Forderung im Briefkasten liegt ist eine Sache. Die Bezahlung nach Widerstand ist eine andere. Deshalb so global von Zustimmung zum Vertrag durch Bezahlung zu sprechen, ist aus meiner Sicht nicht richtig. Begründet wird der Zwang mit der staatlichen Vollzugsordnung.


Edit "Bürger":
Die hier aufgeworfene allgemeine Frage, ob der den Zustimmungsgesetzen zugrundeliegende Staatsvertrag zwischen den Bundesländern (nicht zu verwechseln mit einem "öffentlich-rechtlichen Vertrag" gem. Teil IV "Öffentlich-rechtlicher Vertrag" §§ 54-62 VwVfG) von sich aus nichtig sein könnte, schweift hier vom Kern-Thema des Threads ab und ist daher nicht hier sondern allenfalls gut aufbereitet und gesondert in einem eigenständigen Thread zu diskutieren. Dabei jedoch auch die wichtigen Hinweise beachten u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Widerspruch als Berliner
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2016, 08:19 von Bürger«

 
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