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Autor Thema: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"  (Gelesen 7972 mal)

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Dauerhafte Inlandsbewohner sind "Deutsche"
Auf verschiedene Problemfragen müssen wir nicht eingehen - nicht unser Thema hier. Alle Inlandsbewohner sind also der Illegalität der "Rundfunkabgabe" unterstellt.

Über diese Frage hatte ich mir in meinem vorherigen längeren Beitrag überhaupt keine Gedanken gemacht. Erst durch "MMichael" wird mir klar, dass man da ja differenzieren könnte. Tue ich also nicht. Wie "MMichael" andeutet, sei klarer ausgesprochen: Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund zahlen bei der Betriebsstättenabgabe im statistischen Mittel vielleicht etwa das 3-fache der Arbeitnehmer mit deutschem Pass. Das ist ein komplexer Zufallseffekt, war keine Absicht und ist deshalb juristisch kaum verwertbar.

Soweit bei mir "deutsche Staatsbürger" gekennzeichnet wurden, dann nur, sofern diese sich außerhalb von Deutschland befinden. Die Mehrheit davon dürfte immer noch aus der "Fern"e Staats-"Fern"sehen genießen, ARD, ZDF. Die Betreffenden sind überwiegend nicht Bezieher von Niedrigsteinkommen.

Wieso müssen 5 Millionen fleißigst in Deutschland für Niedrigsteinkommen Arbeitende diese anderen im Mittel viel Reicheren subventionieren? Wie oben gezeigt, juristisch verwertbare Argumente liefert dieser Gesichtspunkt aber kaum.


Begriffs-Deformierung durch die illegalen Gesetze

wie auch durch "MMichael" klargestellt. Das gehört nicht unmittelbar zum Thema dieses Threads. Aber man kann es vielleicht nicht oft genug sagen? - Schon immer praktiziere ich in Schriftsätzen und Korrespondenz, auch und erst recht an Gerichte, die Enttarnung des vorsätzlich illegal fabrizierten "Schönsprechs", der ja nicht nur schönt, sondern auch Illegalität darstellt:

Nach "MMichal"s Anmerkung heißt es zukünfiig immer bei mir:
"Wohnungseinheiten-Besteuerung" (Tarnbezeichnung "Haushaltsabgabe").
Einverstanden?

Hier noch die anderen "Schönsprech"-Enttarnungen:


"Infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag")
"Infosteuer-Konto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto")
allenfalls "Rundfunkabgabe" (weil Oberbegriff für Beiträge, Steuern, Gebühren)
"Staatsfernsehen ARD, ZDF" (Tarnbezeichnung "öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten")

Dies folgt dem juristischen Prinzip, wonach man etwas Bestrtttenes nirgends implizit anerkennen darf.

Für die Betriebssteuer wird es meines Erachtens kompiizierter:
"illegale Arbeitsplatz-Kopfsteuer" (Tarnbezeichnng "Betriebsstätten-Abgabe"),

Und die Kfz-Abgabe?
"illegale Kfz-Radio-Doppelbesteuerung" (Tarnbezeichnung: "Kfz-Rundfunkbeitrag")

Anmerkung zu Katastrophenschutz

Gibt es noch Smartphones, die nicht UKW empfangen können? Es gibt in Deutschland mindestens 200 Millionen Geräte für UKW-Empfang.
Staatsradio ist ganz einfach abzuschaffen bis auf minimal vielleicht 3 Sender als Katastrophen-Vorsorge. Denn auf das Funktionieren des Telefonsystems kann bei Stromausfall nicht gerechnet werden. 3 Sender statt 64, das finanziert sich mühelos aus dem Staatshaushalt, wo Katatrophenvorsorge auch hingehört. Mit einem Kubelradio in vielen Haushalten geht es dann auch ohne Stromversorgung.

Warum gibt es rund 64 Radiosender des Staatsrundfunks (von insgesamt maximal 130)? Um die maximal erlaubte Menge zu haben, um 50 % Quote abzuschöpfen und um die Qualität durch die enge Belegung der Frequenzen abzumindern, damit man Argumente für ein gewaltiges Geldverbrenn-Fest für DAB+ gewinnt.
Finanzprivilegien-Maximierung? Kaptalistische Proft-Maximierer an den Köpfen der Sender mit der Tarnkappe des edlen Bildungsauftrags? Oder alles edel, staatsfern und gottgleich? 

"KlarSchiff" hat über Frankreich Wesenliches komplettiert:
Zitat
In Frankreich hat ... die Medienpolitik ... das massive Gedudel von Produktionen insbesondere aus oben erwähnten Ländern per Quote zu Gunsten des nationalen Marktes eingeschrankt. Das Geschrei der entsprechenden Lobbygruppen hat jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen. ...
Nach Neuordnung dauerte es nur etwa 3 Jahre, bis eine inländische mittlere Radioqualität und inländische Musikwelt neu aus Privatgeld entstand, die das deutsche zwangsfinanzierte Staatsradio in den Schatten stellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote
Zitat
Frankreich ist der drittgrößte Musikmarkt in Europa, der fünftgrößte weltweit.
In Frankreich wurde im Jahr 1994 eine gesetzliche Quote für nationale Musikstücke im Radio eingeführt, durchgesetzt vom damaligen Justizminister Jacques Toubon, da die Produktion von französischer Musik in den Jahren vor der Einführung relativ stark sank. Jean-Noël Tronc, Generaldirektor der SACEM, der französischen Gesellschaft zur Verwaltung der Rechte der ihr angehörenden Künstler im Bereich der Musik, gab in einem Interview bei ARTE Journal am 13. Juni 2013 an: „Die Radioquote hat die französische Musik gerettet, was sich vor allem wirtschaftlich deutlich bemerkbar macht!“
Die Radiostationen sind in Frankreich dazu verpflichtet, mindestens 60 % der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler zu füllen, sowie 40 % mit Produktionen französischer Interpreten. Von diesen 40 % muss die Hälfte aus Neuheiten bestehen, vom Gesetzgeber definiert werden als Musiker, die noch nicht zwei Verkäufe je 100.000 verkauften Tonträgern vorweisen können. Zwischen 22:30 Uhr und 06:30 gilt eine Befreiung von der Quote. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur wenige Minderheitensender für Menschen aus dem Maghreb und Lateinamerika, sowie die Sender klassischer Musik. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Radioquote drohen dem betreffenden Sender Bußgelder, erzwungene Sendepausen oder der Entzug der Sendelizenz.

Frankreich liefert den Beweis für Neuordnung auch des Staatsfernsehens ARD, ZDF:
Die allerbeste Leistung des Bildungsauftrags für alles ergibt sich durch Privatisierung (mit Kapital-Beherrschungs-Verbot wie für Frankreichs Radiosender) in Verbindung mit Qualitätsauflagen.
Sofern Subventionen, wenn überhaupt, dann im Bewerber-Wettbewerb für Qualitäts-Leistungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 23:49 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

f

faust

... gut und schön das alles -> hatte ich weitgehend sinngemäß in meiner Klage vor dem VG Dresden - ist nur dummerweise im Frühjahr 2016 abgewiesen worden, und  für Berufung fehlten mir seinerzeit Wissen, Zeit und Möglichkeiten ...

Die Botschaft all dieser Klageabweisungen ist doch eindeutig: "A***ch - wir debattieren nicht mit dir"!

Dinge, die problembehaftet sind, sollen oder dürfen gar nicht erst zur Debatte zugelassen werden -> die ganze DDR hat so funktioniert, nur eben nicht lange.

Gemessen daran, dass die "Verfallsdauer" eines Gemeinwesens durchaus auch mal nicht ganz zwei Generationen betragen kann, sind wir in den letzten 3 oder 4 Jahren schon ziemlich weit gekommen, das hilft mir aber bei einer Zwangsvollstreckung nach abgewiesener Klage im Einzelfall eben auch nicht allzu sehr weiter ...


Edit "Bürger":
Bitte nicht unnötig abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 23:58 von Bürger«

R
  • Beiträge: 8
Hallo liebe Mitstreiter.

Ich möchte euch Alle einmal ganz herzlich für eure vielen Beiträge Loben, ich habe mich darüber sehr gefreut und lerne ständig mehr.

An MMichael noch eine Ergänzung zu dieser Aussage:
wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?
Dem ist nicht so!
Auch Ausländer sind Wohnungsinhaber in den  und werden mit der Zwangsabgabe auf das Wohnen belastet (z.B. Berlin 15 %, im Bundesdurchschnitt 10 % - https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254889/umfrage/auslaenderanteil-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

Und es gilt: Ein Türkischer Logistik-Unternehmer zahlt für seine Wohnhaus in A , seine Zweitwohnung in B, seine Büros in A und in B, seine 15 Kfz (Busse und LKW) und seine Angestellten vielfache Zwangsabgaben für den Rundfunk. Allein im privaten Bereich (um den es hier gehen soll!) zahlt dieser nicht-deutsche Staatsbürger zweifach die Zwangsabgabe!
Und 10 % der nach dem  RBStV als Schuldner für die Rundfunkfinanzierung deklarierten Wohnungsinhaber sind ausländische Mitbürger unseres Landes. 
10 % des Zwangsabgabeaufkommens werden von Nicht-Deutschen erbracht! Bitte um Beachtung. Danke! :)

Was die "Versorgung" des Auslands mit den Veranstaltungen des örR betrifft, könnten Fragen und Beschwerden an die entsprechenden Veranstalter gestellt werden. Letztlich gehört das dann zum (inhaltlichen) Thema "Notwendigkeit/Grundversorgung" und/oder besser! "Ziele, Wege und Umfang der Rundfunkreform".
Darüber entscheiden jedoch nicht die Gerichte. Sie (die Richterinnen und Richter am Gericht) lassen sich aber gerne (wie jeder Mensch) unterhalten und ablenken, und beschäftigen sich dann auch gern damit - zur Ablenkung. (im doppelten Sinne- Oder!?)

Mit meiner Aussage "wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?"
Habe ich keine Fremdenfeindlichkeit aussagen wollen, ich habe hierbei an einen im Internet gefundenen Beitrag gedacht.

In diesem Beitrag wird erläutert, dass Flüchtlinge nicht für den Beitragsservice Beitrag aufkommen müssen. Mir erscheint es auch so als wenn die Beitragsfreiheit auch nach dem Besitz einer Wohnung weiter anhält, sofern man als Flüchtling zu uns gestoßen ist. Gleichzeitig wird in diesem Beitrag angedeutet, dass durch die Aufnahme eines Flüchtlings in der eigenen Wohnung von dieser Wohnung auch kein Beitrag mehr entrichtet werden müsste, da die Adresse im System des Beitragsservice gesperrt wird.
Zusätzlich unter den Kommentaren habe ich aufgeschnappt "Wenn ich nun also einen syrischen Pass für 750,- neue Mark kaufe, hat der sich allein durch die eingesparten GEZ-Gebühren schon nach 43 Monaten amortisiert. Ganz abgesehen von den sonstigen Vergünstigungen und Vorteilen, die ich man sich damit verschaffen kann." Kommentar von A*** G***

Auf solche Konstellationen war meine Spezifizierung "..(scheinbar) ausgewählte deutsche..." gemeint gewesen.

Liebe Grüße
und weiteres Sprudeln.

Edit Uwe:
Trotz Hinweis, nicht unnötig abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa",
wir dieser Thread geschlossen!
Danke für das Verständnis .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2017, 20:08 von Uwe«

 
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