@boykott2015
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Person A hat diesen mehrmals durchgelesen, versteht leider nicht worauf Du hinaus willst. =(
@Nichtgucker
Dies hat Person A auch schon in Betracht gezogen. Dagegen spricht jedoch, dass es zusätzliche Kosten erzeugt und das Ergebnis das selbe ist wie wenn Person A oder B zur Verhandlung geht oder die mündliche Verhandlung abgesagt wird und eine schriftliche Verhandlung auf Aktenlage durchgeführt wird. Man hat es der Richterin am Telefon angehört, sagte Person A, dass sie da scheinbar bereits eine feste Meinung zum Thema hat. Von daher lautet die Devise, mit so wenig wie möglich Aufwand so viel wie möglich erreichen für Person B. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.
@Bürger
Vielen Dank für den erneuten Hinweis. Laut Aussage von Person A, hat die Richterin am Telefon gesagt, dass ein Beistand nicht aktiv in die Verhandlung eingreifen oder das Wort ergreifen darf. Scheinbar hat die Richterin hier dann aber eine Wissenslücke. Wie dem auch sei, es ist zum jetzigen Zeitpunkt eine andere Lösung angestrebt. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.
@volkuhl
Es ist unter anderem auch im VwGO geregelt.
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67 https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__67.htmlIm Link von Bürger kann man lesen, dass es für jede Gerichtbarkeit scheinbar einzelne Regelungen gibt.
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Nach Rücksprache mit fanatic wäre der jetzige Plan von Person A und B:
Verzichtserklärung an das Gericht schreiben, da das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit auf bisherigen Urteilen entschieden werden würde, da hilft weder ein Anwalt noch das erscheinen von Person A oder B.
Des Weiteren eine Klageergänzung mit dem Hinweis auf laufende Verfassungsbeschwerden beim BVerfG und BVerwG, deren entsprechende Auflistung. Damit die Richterin sehen kann, dass hier auch noch auf höheren Ebenen Entscheidungen ausstehen und sie sich somit nicht eventuell selbst ins Bein schiesst falls dort anders, also für den Bürger, entschieden werden sollte. Zum Schluss dementsprechend die Anmerkung auf Ruhestellung des Verfahrens bis höchstrichterlich entschieden wurde.
Was ist von dieser Taktik zu halten?
Mir würde es auch lieber gefallen vor Ort im Gericht zu sein und vorzutragen, aber nach Abwägung von Aussicht und Chance ist der jetzige Plan wohl der sinnvollere aus der Sicht von Person A und B.