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Angabe v. Tatsachen, durch die sich Kläger beschwert fühlt (§87b (1) VwGO)

Begonnen von rave, 30. Dezember 2016, 11:34

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rave

In einem fiktiven Fall wird ein Kläger ,,V" durch das VerwG aufgefordert:
ZitatDer Kläger wird aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Zustellung die Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt (§87b Abs 1 VwGO).

(Es geht um eine fiktive erstinstanzliche Klage, Verhandlungstermin ist anberaumt.)

Dem Gericht liegt bereits der begründete Klageantrag vor, der umfangreiches Schrifttum nebst Begründungen enthält. Auch der Wunsch der Beibehaltung der Klage wurde bestätigt und begründet.

Wie gehen bzw. gingen möglicherweise andere fiktive Kläger damit um?

Es macht eigentlich wenig Sinn, nochmal alles zu wiederholen oder zusammenzufassen.
Oder ist damit nur der Aufruf zu verstehen, letzte mögliche Punkte noch anzuführen... und danach war es das für diese Klage?

Quelle zum Paragraphen:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__87b.html

Es gab dazu schon mal was unter:
Kann Klage "geschlossen" werden, wenn längere Zeit nichts mehr vorgetragen wird?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21294.msg136734.html#msg136734


VG rave
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

volkuhl

Fühlt Kläger V sich vielleicht durch die Nichtbeachtung der 41 anhängigen Verfassungsbeschwerden beschwert?
...oder dadurch, dass selbst das BVerwG nicht alle vorgetragenen Argumente berücksichtigt hat? (Bebeitragung der Allgemeinheit,...)
...oder dadurch, dass sich das BVerwG anmaßt, über Grundrechtseinschränkungen zu entscheiden?
...oder dadurch, dass er trotz zahlreicher Verfassungsbeschwerden auf den kostenintensiven Instanzenweg gezwungen wird, anstatt auf eine Richtervorlage nach Art.100 GG durch das VG hoffen zu können?
...oder vielleicht dadurch, dass mit jedem VG-Beschluss zugunsten der öfrech unser "Rechtsstaat" weiter demontiert bzw. ad absurdum geführt wird?

Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

pinguin

... oder dadurch, daß die gesamte Rechtssetzungshierarchie nicht beachtet und der Vorrangigkeit des höheren Rechts nicht entsprochen wird?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;