Danke für Deine Nachricht und das Urteil! Natürlich habe ich keine Ahnung wie die "Behörde" (ist der RBB überhaupt eine Behörde?) an meine Daten gelangt hat... Die Person A hat mit ihrem Ehepartner in der Wohnung gewohnt. Der Ehepartner hat die Rundfunkbeiträge bezahlt - er hat die Anmeldung beim GEZ vorgenommen (oder auch nicht). Nachdem sich das Ehepaar getrennt hat, ist der Ehepartner ausgezogen. Das Vollstreckungsersuchen betrifft explizit die Person A.
Das FA gibt mit seiner Antwort der Person A zu verstehen, sie soll einen NAchweis darüber erbringen, dass sie die Leistungsbescheide nicht erhalten hat
Da die Person A "A" gesagt hat, muss sie jetzt auch "B" sagen und vor Gericht gehen, sonst wenn sie jetzt zahlt, wird es so interpretiert, dass die Person A doch zugibt, dass sie die Leitungsbescheide erhalten hat...