Ich denke, meine Frage passt in diesen Thread:
Gibt es bereits Erklärungen oder Erklärungsansätze, warum Kläger in Verfahren aus manchen Bundesländern bis zum BVerwG durchdringen, wohingegen in anderen Bundesländern bereits eine Zulassung zur Berufung vor dem OVG abgeschmettert wird?
Wenn ich mir die bisherigen Verfahren vor dem BVerwG anschaue, kommen die Kläger vornehmlich aus NRW und Bayern, aus Rheinland-Pfalz und Ba-Wü wurde es auch geschafft.
Aus Niedersachen, Berlin-Brandenburg, Hessen aber auch Saarland und Schlewig-Holstein wurde alles spätestens in der 2.Instanz rechtskräftig. Aus Ost-Deutschland liegen mir keine Daten vor.
Die einzige Erklärung, die mir momentan einfällt, wäre, dass manche Kläger besser vorbereitet waren und die Klage besser begründet hatten als andere, aber das kann eigentlich nicht in so eine klare Ländertrennung münden.
Sollte man nicht erwarten können, dass alle Bürger die Möglichkeit haben bis vor das BVerfG zu gelangen?