Nach unten Skip to main content

Autor Thema: "unbestellte Leistungen" vs. "behördl. Eingriff" > Wie Rückforderg. durchsetzen?  (Gelesen 1601 mal)

K
  • Beiträge: 142
Person KK hat am 18.08.2016 folgendes Schreiben an den BS geschickt, und bislang keine Antwort darauf erhalten.

Wie könnten die angedrohten weiteren rechtlichen Schritte durch KK nun aussehen?

Zitat
An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die von ihnen mir zugesandten Informationen.

In Bezug auf alle mir zugesandten Briefe weise ich sie darauf hin, dass ich die von ihnen in Rechnung gestellten Leistungen nicht bestellt habe, weshalb ein Zahlungsanspruch ihrerseits, nach
§241a BGB (unbestellte Leistungen)
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
nicht entstanden
ist.

Ich verweise speziell auf Abs. (3)
Zitat
„Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.“
Diese bundesgesetzliche Regelung ist gemäß des Art. 31 GG auch durch einen länderrechtlichen Staatsvertrag nicht wirksam abbedungen.

Ich fordere sie hiermit auf, von weiteren Anschreiben abzusehen und die bereits durch Zwangsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung) von mir erlangten Beiträge inclusive aller entstandenen Nebenkosten auf mein unten genanntes Konto zu erstatten.

Sollten sie sich hierzu nicht willens oder in der Lage sehen, verweise ich auf die
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Zitat
„(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“

Sind ihre mir zugesandten Rechnungen Festsetzungsbescheide ,Mahnungen, Widerspruchsbescheid etc. ein behördlicher Eingriff?

Falls ja, beantrage ich die Ausstellung einer Bescheinigung, in der rechtsverbindlich bestätigt wird, dass der Mitteldeutsche Rundfunk Kantstrasse 71-73 04275 Leipzig mit seinen Festsetzungsbescheiden behördlich eingreift.

Ich setze ihnen eine Frist zur Erledigung der Rückzahlung oder wahlweise der rechtsverbindlichen Bescheinigung für einen behördlichen Eingriff bis 15.09.2016

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen.


Edit "Bürger":
Beitrag wegen eigenständiger Thematik ausgelagert aus
Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.0.html
und "§241 BGB" gem. des Hinweises aus dem Folgekommentar korrigiert auf "§241a BGB".
Danke für das Verständnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 23:12 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.009
Zitat
nach §241 BGB (unbestellte Leistungen) nicht entstanden ist. Ich verweise speziell auf Abs.3:

Zunächst sollte das Schreiben doch noch an den MDR gesendet werden, jedoch mit einer wichtigen Änderung:

"§241 BGB" ersetzen durch "§241a BGB", denn dann gibt es auch den Abs. 3
§ 241a Unbestellte Leistungen
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 23:14 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...
Sind ihre mir zugesandten Rechnungen Festsetzungsbescheide ,Mahnungen, Widerspruchsbescheid etc. ein behördlicher Eingriff?
...

 ;D

Die zugesandten Rechnungen, Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheide sind die Folgen des behördlichen Eingriffs in die finanziell ungehinderte Unterrichtung. Die freie Information wird damit finanziell eingeschränkt und gelenkt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 23:55 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Person KK sollte die Anstalt, wie PersonX erwähnt, anschreiben und einen Termin setzen.

Dann könnte er/sie eine Feststellungsklage anstreben. Bitte dazu unbediingt einen Anwalt konsultieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 142
@victor7
Zitat
Die zugesandten Rechnungen, Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheide sind die Folgen des behördlichen Eingriffs in die finanziell ungehinderte Unterrichtung. Die freie Information wird damit finanziell eingeschränkt und gelenkt.
Die Antwort hätte ich gerne schriftlich vom BS erhalten. Damit in der Hand würde ich dann bis vor den EUGH klagen.
Leider zieren sie sich noch.
Wenn die Bearbeitung von Widersprüchen elektronisch erfolgt müsste man doch das System hacken können, und solcherlei Textbausteine einschleusen. Am besten gleich strafrechtlich relevante Geständnisse.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben