Der Briefkasten hat gar keinen Namen drauf.
Wieso sollte eine Person A einen Brief aus einem Briefkasten nehmen, welcher keinen Namen hat und dann denken, dass der Brief Ihr zugestellt wurde.
Aus Sicht der PersonX wurde der Brief nicht zugestellt. Eine tatsächliche Bekanntgabe erfolgte nicht. Jedoch ist der Brief auch nicht zurück zum Absender zurück gesendet wurden. -->
Also das wäre auch so passiert, wenn Person A sich nicht an einem fremden Briefkasten vergangen hätte. So gesehen hat Person A Post, aus einem fremden Briefkasten per Diebstahl entnommen.
Das führt zu einem Problem: --> Die LRA wird später behaupten, weil der Brief nicht zurückgekommen ist, gelte dieser als bekannt gegeben.
Aber das Gesetz besagt bisher, dass im Zweifel die "Behörde" die Bekanntgabe nachweisen muss.
(Das gilt zumindest solange, wie eine LRA zugesprochen bekommt eine Behörde zu sein.)
Bisher hat das kein Gericht wirklich interessiert, wenn eine Person A erklärt hat, dass diese Bekanntgabe nicht erfolgt ist. Das Gleiche würde wahrscheinlich Person A passieren.
Die Reaktion darauf kann recht unterschiedlich sein.
Es wäre möglich, dass Person A, zeitlich jetzt erst den Widerspruch formuliert und auch nachweisbar versendet. Die LRA wird möglicherweise ein Fristversäumnis vorwerfen und den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid zeitnah ablehnen. An dieser Stelle bliebe nur noch die Klagemöglichkeit.
Person A sollte später vor Gericht dann auch ein Datum X angeben können, wann Sie den Bescheid sagen wir mal tatsächlich erhalten hat, damit Sie den Richter auch davon überzeugen kann, dass kein Fristversäumnis vorliegt. Es wäre dabei bereits jetzt zu prüfen, dass dieses Datum noch innerhalb der Frist liegen würde.
Die Umstände, wie Person A einen Brief erhalten hat, sollten Zeugen zudem bestätigen können, welche vor Gericht nicht plötzlich etwas anderes erzählen. Das Gericht müsste dann im Falle der Klage die LRA auffordern, in der Art, dass die LRA das tatsächliche Bekanntgabe Datum nachzuweisen hat. Das passiert jedoch nur, wenn eine Person A darlegen kann, warum oder unter welchen Umständen Sie den Brief erst später erhalten habe.
Im anderen Fall, also dass Person A kein Widerspruch schreibt und es zur Vollstreckung kommt, dann besteht das Problem, dass in Deutschland die Gerichte aktuell kein Recht sprechen. Sondern das Recht
beugen, denn es wird durch die LRA von Person A verlangt, dass Sie
substantiiert vorträgt, wie Sie einen Brief nicht erhalten hat.
Aber genau das liegt nicht im Machtbereich von Person A, so dass Sie dieses mit Nichtwissen bestreiten muss. Die Richter folgen aktuell häufig dem Vortrag der LRA, dass die Bescheide bekanntgegeben wurden, weil diese ja nicht zurückgekommen sind. -> Diese Logik kann bisher nicht verstanden werden von normalen Bürgern, welche öfters erleben, wie Post nicht angekommen ist. Denn kein Rückläufer sagt noch nichts darüber aus, ob eine tatsächliche Bekanntgabe erfolgte.